Nach jahrelangem Streit um die Grundsteuer-Reform will der Bundesfinanzhof am 10. Dezember eine erste Entscheidung treffen. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem höchsten deutschen Finanzgericht kritisierte der Rechtswissenschaftler Gregor Kirchhoff die seit diesem Jahr geltende Neuregelung von Grund auf: So verstößt das Gesetz nach Einschätzung des Augsburger Professors gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund geschätzter Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Auch der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Bund der Steuerzahler beklagen, dass die Reform neue Ungleichheiten geschaffen habe.
Das Finanzamt Köln-Süd - die im konkreten Einzelfall von einem Kölner Ehepaar verklagte Behörde - wies die Vorwürfe zurück, ebenso das Bundesfinanzministerium. Der II. Senat des Bundesfinanzhofs ließ keine Tendenz erkennen: „Wir werden es nicht allen Recht machen können“, sagte die Vorsitzende Richterin Francesca Werth lediglich.
Insgesamt standen am Mittwoch drei ähnlich gelagerte Fälle auf der Tagesordnung: Neben dem Kölner Verfahren noch eines aus Sachsen und eines aus Berlin. Alle drei Verfahren betreffen das sogenannte „BundesmodelI“, das in elf Bundesländern gilt. Im Bundesmodell sind maßgeblich der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete - beides auf Basis pauschaler Werte. Außerdem fließen unter anderem Größe und Art des Grundstücks ein sowie das Alter des Gebäudes.
Die Finanzämter setzen die Miet-Schätzwerte nach Kirchhoffs Worten häufig zu hoch an: „Die pauschalen Kaltmieten sind am Markt oft gar nicht zu erreichen.“
In allen drei Fällen hatten die Kläger in der ersten Instanz verloren. Das Grundsteuer-Gesetz betrifft quasi die gesamte Bevölkerung: Zwar müssen nur Eigentümer die Steuer selbst zahlen. Doch können Vermieter die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Ist die Grundsteuer bei Mietwohnungen unangemessen hoch, zahlen das letztlich die Mieter. Nach Kirchhoffs Worten haben bundesweit 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer jeweiligen Finanzämter eingelegt.
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