Mit einer hochgiftigen Chemikalie hat eine Frau nach Überzeugung des Landgerichts Deggendorf ihren untreuen, dominanten Partner getötet. Für diese Tat ist die 53-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Damit folgten die Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert oder maximal eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.
Das Gericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke und Grausamkeit als verwirklicht an, jedoch nicht die vom Ankläger zusätzlich angenommenen niedrigen Beweggründe. Auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schuldschwere verzichtete das Gericht. Die Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Indizienprozess sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Ukrainerin ihrem Partner im Januar 2025 in einem Getränk oder Essen Thallium verabreichte, das sie in ihrem Heimatland bestellt hatte. Die Bestellung ließ sich in ihrem E-Mail-Verlauf nachvollziehen. Zudem hatte sie auf ihrem Handy umfangreich zu Thallium und dessen Wirkungsweise recherchiert und dabei den Richtern zufolge erkannt, dass eine solche Vergiftung sicher zum Tod führen und kaum nachweisbar sein würde.
Motiv sei gewesen, dass sich die Frau aus der unglücklichen Beziehung befreien wollte, ohne aber den Kontakt zu den Enkelkindern des Mannes zu verlieren, zu denen sie eine enge Bindung pflegte. Sie sei von ihrem Partner betrogen und wie eine Gouvernante behandelt worden.
Der 52 Jahre alte Partner der Angeklagten starb im Bezirkskrankenhaus Mainkofen nach einem Multiorganversagen. Die Vergiftung, mit der qualvolle Schmerzen einhergehen, wurde erst nach seinem Tod mittels einer noch vorhandenen Blutprobe festgestellt. Thallium ist eine farb-, geschmack- und geruchslose Chemikalie, die früher in Rattengift enthalten war.
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