Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, sortiert oft erst mal aus: Was brauche ich, was will oder kann ich ausgeben? Bei Letzterem rät die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) übrigens: Nicht nur die reine Kaufsumme betrachten. Denn auch die Folgekosten des jeweiligen Modells wie etwa durch Verbrauch, Steuer, Versicherungen und Kundendienste sollten kalkuliert werden. Auch kleinere Rücklagen für ungeplante Reparaturen helfen. Sparen kann man außerdem durch intensives Vergleichen auf den entsprechenden Portalen im Internet.
Aber wo man am Ende kauft, hängt auch ein Stück weit von der eigenen Risikobereitschaft und Kenntnis ab. So wägt die GTÜ ab: Autos von privater Hand sind demnach „in der Regel etwas günstiger“. Allerdings schließen Privatverkäufer meist jegliche Gewährleistung aus.
Hier ist freilich im Vorteil, wer sich auskennt oder einen Gebrauchtwagen-Check machen lassen kann. Eine Probefahrt ist obligatorisch – wie bei jedem anderen Autokauf aber auch.
Private Verkäufer haften allenfalls, wenn sie vorsätzlich technische Mängel oder Unfälle verschweigen. Oder aber sie haben wissentlich falsche Angaben gemacht – etwa weil der Tacho manipuliert wurde.
Autohändler wiederum haben eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, wenn sie an Privatkunden verkaufen. Drei Arten unterscheidet die GTÜ hierbei:
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