Gartenteich anlegen oder neue Wege: Wer im Frühling größere Gartenarbeiten plant, sollte sich im Vorfeld über den Verlauf von unterirdischen Leitungen wie Strom-, Gas- und Wasserleitungen informieren. Sonst kann es teuer und gefährlich werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum sicheren Graben im Garten.
„Kommt es zu Zwischenfällen, bei denen erdverlegte Leitungen beschädigt werden, sind nicht nur Versorgungsausfälle und hohe Kosten für die Reparatur möglich, sondern es entstehen auch Risiken für die Gesundheit - angefangen bei Stromschlägen bis hin zu Gasaustritten“, warnt der Netzbetreiber Netze BW in Stuttgart.
Ein wenig Buddeln, etwa beim Einpflanzen kleiner Gartenpflanzen, stellt zwar kein Problem dar. Hebt man jedoch einen Gartenteich aus oder legt Wege mit Pflaster- und Tiefbordsteinen an, sollte man sich darüber informieren, was sich im Erdreich befinden könnte. Früher seien Kabel häufig auch quer über Privatgrundstücke verlegt worden, so eine Sprecherin von Netze BW.
Eigentümer und Bauherren sind verpflichtet, sich vor Beginn der Erdarbeiten über die Lage der Leitungen zu informieren. Hierfür kann man zum Beispiel den örtlichen Netzbetreiber anfragen oder über ein Online-Leitungsauskunftsportal gehen wie die Bund-Länder-Initiative Leitungsauskunft (BIL). Dort erhält man kostenfrei, wie es auf der Internetseite heißt, eine Übersicht zu Ansprechpartnern und Notfallrufnummern.
Doch Vorsicht: Alte Leitungskarten sind nicht immer präzise. „Die tatsächliche Tiefe oder Lage kann abweichen, besonders bei Leitungen, die älter als 50 Jahre sind“, warnt Netze BW.
Wer im Schutzbereich von Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation) arbeitet, muss äußerste Vorsicht walten lassen. Hier dürfen den Angaben nach keine schweren Baumaschinen eingesetzt werden. Stattdessen soll Erde mit Handwerkzeugen wie Spaten, Schaufel oder Spitzhacke entfernt werden. Wenn Leitungen freigelegt werden, sollten Sie zudem den Netzbetreiber beziehungsweise das Versorgungsunternehmen informieren. Bei Hochspannungs- oder Hochdruckleitungen gelten auch Fristen, außerdem sind Genehmigungen nötig.
Werden unterirdische Leitungen unbeabsichtigt beschädigt, sollte man die Arbeiten sofort einstellen. Hilfreich ist es, den Bereich abzusperren und unverzüglich den zuständigen Netzbetreiber zu verständigen. Auch Feuerwehr und Polizei müssen unter Umständen informiert werden.
Wer eine Leitung beschädigt, haftet in der Regel für die Reparaturkosten und Folgeschäden wie den Ausfall der Versorgung für Anwohner. Bei klassischen Schäden an Hausanschlusskabeln - etwa durch einen Minibagger verursacht - bewegen sich die durchschnittlichen Reparaturkosten laut Netze BW meist im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich. Werden hingegen größere Kabel beschädigt, können sie rasch auf einen unteren fünfstelligen Betrag steigen. „Viele Versicherungen setzen für die Schadensregulierung voraus, dass bei Tiefbauarbeiten vorab eine Kabel- und Leitungsauskunft eingeholt wird.“
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