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Veröffentlicht am 12.11.2025 17:43, aktualisiert am 12.11.2025 19:13

Polizist akzeptiert Bewährungsstrafe wegen Strafvereitelung

Ein Polizist hat nun seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe akzeptiert. (Archivbild)   (Foto: Andreas Arnold/dpa)
Ein Polizist hat nun seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe akzeptiert. (Archivbild) (Foto: Andreas Arnold/dpa)
Ein Polizist hat nun seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe akzeptiert. (Archivbild) (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Ein wegen Strafvereitelung im Amt verurteilter Polizist aus Unterfranken hat seine Bewährungsstrafe nun doch akzeptiert. Der Verteidiger des Mannes wie auch die Staatsanwaltschaft Coburg nahmen ihre Berufung zurück, wie das Amtsgericht Aschaffenburg mitteilte. Die Verurteilung zu fünf Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung ist damit rechtskräftig.

Der Polizist ermittelte laut Anklage im Sommer 2024 nicht gegen einen Mann, der nachweislich seine Freundin in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) angegriffen hatte. Der psychisch kranke Migrant hatte gut fünf Monate später, am 22. Januar, in einem Aschaffenburger Park Kleinkinder mit einem Messer attackiert und zwei Menschen getötet.

Weil der 28-Jährige dabei schuldunfähig war, hatte das Landgericht Aschaffenburg Ende Oktober entschieden, den Afghanen in einer forensischen Psychiatrie unterbringen zu lassen.

3.000 Euro für Hilfsorganisation

Das Amtsgericht Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau, hatte den Beamten wegen der ausgebliebenen Ermittlungen und damit wegen Strafvereitelung im Amt zu fünf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt. Zudem soll der 29-Jährige 3.000 Euro zugunsten einer Hilfsorganisation zahlen.

Dass nach dem Übergriff des Afghanen in Alzenau nicht ermittelt wurde, war erst nach der Messerattacke in Aschaffenburg ans Licht gekommen.

Faulheit?

Der Richter in Alzenau hatte dem Polizisten in dem Prozess Faulheit und Gleichgültigkeit vorgeworfen, weil er trotz Hinweisen auf eine Straftat nicht ermittelt hatte. Dass es diese Tat gab, hatte der Flüchtling im Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg eingeräumt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Beamten eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verlangt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

© dpa-infocom, dpa:251112-930-284673/2


Von dpa
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