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Veröffentlicht am 09.06.2026 16:15

Steuern abgezogen? So holen Ferienjobber ihr Geld zurück

Erster Job, erste Steuerfrage: Arbeitgeber ziehen bei befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer ab. Mit der Steuererklärung gibt’s am Ende Klarheit – und oft eine Erstattung. (Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn)
Erster Job, erste Steuerfrage: Arbeitgeber ziehen bei befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer ab. Mit der Steuererklärung gibt’s am Ende Klarheit – und oft eine Erstattung. (Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn)
Erster Job, erste Steuerfrage: Arbeitgeber ziehen bei befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer ab. Mit der Steuererklärung gibt’s am Ende Klarheit – und oft eine Erstattung. (Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn)

Für viele Schüler und Studentinnen sind Ferienjobs eine gute Gelegenheit, um eigenes Geld zu verdienen und erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erlangen. Meist können sie den Lohn zudem steuerfrei vereinnahmen. Entscheidend ist das jeweilige Jahreseinkommen, teilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz mit.

„Grundsätzlich gilt: Auch wer noch zur Schule geht oder studiert, ist steuerpflichtig, wenn er oder sie Einkommen erzielt“, erklärt Kammerpräsident Walter Sesterhenn. „Denn die Steuerpflicht bemisst sich nicht am Alter, sondern rein an der Höhe der erzielten Einkünfte.“ Wichtige Kennzahl ist der sogenannte steuerliche Grundfreibetrag, der im Jahr 2026 für ledige Personen bei 12.348 Euro pro Jahr liegt. Wer mit allen Einkünften, die er oder sie im Jahr erzielt hat, unter diesem Betrag bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen.

Steuererklärung am Jahresende bringt Klarheit

Trotzdem werden Ferienjob-Gehälter der Steuerberaterkammer zufolge häufig zunächst mit Abzügen überwiesen. Warum denn das? Das liegt daran, dass Arbeitgeber zunächst dazu verpflichtet sind, bestimmte pauschale oder individuelle steuerliche Regeln anzuwenden. Darum würde gerade bei zeitlich befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer einbehalten, obwohl am Ende des Jahres eigentlich gar keine Steuern zu zahlen sind. 

Was Betroffene dann tun sollten: Am Ende des Jahres freiwillig eine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. Auf diese Weise können sich Jugendliche und junge Erwachsene einbehaltene Steuern zurückholen.

© dpa-infocom, dpa:260609-930-197163/1


Von dpa
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