Achterbahn nach Unfall auf Wiesn repariert | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 18.09.2023 11:25

Achterbahn nach Unfall auf Wiesn repariert

Die Reparaturen am „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest sind weitgehend abgeschlossen. (Foto: Felix Hörhager/dpa)
Die Reparaturen am „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest sind weitgehend abgeschlossen. (Foto: Felix Hörhager/dpa)
Die Reparaturen am „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest sind weitgehend abgeschlossen. (Foto: Felix Hörhager/dpa)

Die Familien-Achterbahn „Höllenblitz“ könnte nach dem Unfall mit acht Leichtverletzten möglicherweise am Dienstag wieder auf dem Münchner Oktoberfest anfahren. „Die Ermittlungen vor Ort sind abgeschlossen. Von uns aus kann das Fahrgeschäft wieder fahren“, sagte ein Polizeisprecher.

Der Geschäftsführer des „Höllenblitz“, Wilhelm Ottens, sagte, auch die nötigen Reparaturen seien weitestgehend abgeschossen. „Es muss jetzt alles abgenommen werden. Darauf warten wir jetzt.“ Dazu würden Vertreter der Herstellerfirma und des Tüv erwartet.

Zu dem Zwischenfall war es am Samstagabend nach 22.10 Uhr gekommen. Ein anfahrender Zug war langsam zurückgerollt und mit dem stehenden Zug kollidiert. Beide Züge waren laut Ottens mit etwa 30 Menschen besetzt, alle hätten selbstständig aussteigen können. Acht Fahrgäste wurden leicht verletzt, drei von ihnen wurden vorsorglich ins Krankenhaus geschickt.

Tüv: Fahrgeschäfte in Deutschland für sehr sicher

Nach Worten des Geschäftsführers des Tüv-Verbands, Joachim Bühler, sind Fahrgeschäfte in Deutschland im internationalen Vergleich mit am sichersten. „Wir haben in Deutschland, auch international gesehen, mit das höchste Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften“, sagte er im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk.

Die Aufarbeitung eines Unfalls im Legoland im vergangenen Jahr habe aber gezeigt, wie wichtig die Schulung des Personals sei, das nach der Corona-Pandemie oft gewechselt habe. „Die Branche klagt selbst über Fachkräftemangel.“

Für die Prüfung von Fahrgeschäften sind Bühler zufolge zum einen die Betreiber verantwortlich. Sie müssten regelmäßig ihre Fahrzeuge checken, vor jeder Abfahrt müsse das Personal einen Kurz-Sicherheitscheck abnehmen. „Zusätzlich, und das ist das, wo wir ins Spiel kommen, müssen solche Fahrgeschäfte einmal im Jahr vom Tüv grundlegend überprüft werden.“

Bei Fahrgeschäften, die auf Volksfesten stehen, müsse vor jedem Aufbau und nach jedem Abbau eine sogenannte Gebrauchsprüfung stattfinden. „Die machen in der Regel auch wir“, sagte Bühler. Dabei würden etwa sicherheitskritische Sachen geprüft. „Zum Beispiel Bremssysteme. Wir machen auch Prüfungen, ob irgendwo Korrosion ist.“

© dpa-infocom, dpa:230918-99-235611/2


Von dpa
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