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Der Erste Senat hat eine zweitägige Verhandlung angesetzt. (Archivbild) (Foto: Uli Deck/dpa)

Bayerisches Polizeigesetz in Karlsruhe auf Prüfstand

Schon bei „drohender Gefahr“ darf Bayerns Polizei tätig werden. Nun schaut sich das Bundesverfassungsgericht die Gesetzeslage im Freistaat an. Es gibt mehr als einen Kritikpunkt.
07.07.2026 05:02
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