Egal, ob man nur in den nächsten Zulassungsbezirk umzieht oder ans andere Ende der Republik: Das alte Kennzeichen darf am Auto bleiben.
Diese Regelung wurde im Jahr 2015 mit dem Ziel eingeführt, bürokratischen Aufwand zu verringern, informiert der Tüv Süd. Man spart als Halter durch die Mitnahme die Kosten für das Prägen neuer Schilder. „Und das sind für ein klassisches Pkw-Doppelkennzeichen zwischen 20 und 40 Euro“, sagt Jürgen Lebherz vom Tüv Süd.
Fahrzeugschein muss neu ausgestellt werden
Das Prozedere ist einfach. Bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts wird das Fahrzeug auf die neue Wohnadresse angemeldet. Laut Tüv Süd genügt es, sich beim Ummelden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) neu ausstellen zu lassen.
Einziger Fallstrick: Vor dem Umzug sollte man das Auto am alten Wohnort nicht abmelden. Dann werde bei der Anmeldung am neuen Wohnort doch ein neues Nummernschild nötig.
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