Angeklagter im Dämonenprozess will sich äußern | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 27.06.2024 13:16

Angeklagter im Dämonenprozess will sich äußern

Der Angeklagte wird an Händen und Füßen gefesselt zum Gerichtssaal am Landgericht Schweinfurt gebracht. (Foto: Heiko Becker/dpa)
Der Angeklagte wird an Händen und Füßen gefesselt zum Gerichtssaal am Landgericht Schweinfurt gebracht. (Foto: Heiko Becker/dpa)
Der Angeklagte wird an Händen und Füßen gefesselt zum Gerichtssaal am Landgericht Schweinfurt gebracht. (Foto: Heiko Becker/dpa)

Im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken möchte sich der Angeklagte äußern. Das habe die Verteidigung am Donnerstagmorgen angekündigt, teilte ein Sprecher des Schweinfurter Landgerichtes mit. Da der Angeklagte sich in Anwesenheit des psychiatrischen Sachverständigen äußern möchte, dürfte es allerdings bis zum nächsten Prozesstag kommende Woche dauern, bis es so weit ist. Zwischenzeitlich hatte es so ausgesehen, als könnten am Donnerstag bereits die Plädoyers vorgetragen werden.

Dem Mann, der als Führer der Gemeinschaft gilt, wird vorgeworfen, einem Mitglied seiner Gemeinschaft im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 30 Jahre alte Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.

Der Angeklagte soll nicht nur der 30-Jährigen, sondern mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation. Motiviert haben zu den mutmaßlichen Gewalttaten soll ihn die Angst um seinen eigenen Sohn.

Ein psychiatrischer Gutachter sagte im Laufe des Prozesses aus, dass der 42 Jahre alte Angeklagte durch Drogen zeitweise in einem „Wahn“ gewesen sei, einer Psychose. Ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.

In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.

© dpa-infocom, dpa:240627-99-553042/2


Von dpa
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