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Veröffentlicht am 04.07.2025 03:32, aktualisiert am 04.07.2025 15:16

Anklage fordert lebenslange Haft nach Tötung von junger Frau

Die Frau starb nach mehreren Messerstichen. (Archivbild) (Foto: Daniel Löb/dpa)
Die Frau starb nach mehreren Messerstichen. (Archivbild) (Foto: Daniel Löb/dpa)
Die Frau starb nach mehreren Messerstichen. (Archivbild) (Foto: Daniel Löb/dpa)

Mehr als 47 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Es gebe keine Zweifel an der Täterschaft des 71-Jährigen, sagte Oberstaatsanwalt Markus Küstner vor dem Landgericht Schweinfurt unter anderem unter Verweis auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des Opfers.

Die Tat sei als Mord zu werten, weil der Angeklagte die arg- und wehrlose 18-Jährige heimtückisch von hinten angegriffen habe. Zudem läge das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe vor - der damalige Soldat wollte laut Küstner nicht, dass seine Affäre mit dem Opfer bekannt wird. So lange Zeit nach dem Verbrechen sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt.

Der Nebenklagevertreter schloss sich den Anträgen des Oberstaatsanwalts an. Die Schlussworte der Verteidigung sollen am kommenden Mittwoch gesprochen werden. 

Hatte der Angeklagte eine Affäre mit dem Opfer?

Der Angeklagte ist ein US-Amerikaner, der es nach eigener Aussage aber nicht gewesen sein will. Die Ermittler sind allerdings davon überzeugt, dass der damals verheiratete Mann mit dem Opfer 1978 eine Affäre hatte. Der zur Tatzeit 24-Jährige war in Schweinfurt als US-Soldat stationiert. Er soll die angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen getötet haben, weil die 18-Jährige gedroht haben soll, seiner damaligen ersten Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen. „Und das wollte der Angeklagte verhindern“, sagte Küstner.

Polizisten nahmen sich den „Cold Case“ wieder vor

Der Fall ist bis heute ungelöst. Polizisten nahmen sich den sogenannten Cold Case nach Jahrzehnten wieder vor und schickten die Strümpfe des Opfers im Jahr 2009 ans Landeskriminalamt zur Spurenuntersuchung. 

Dort wurde DNA des Angeklagten an der Kleidung der 18-Jährigen gefunden. Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in allen menschlichen Zellen wie etwa in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe ist es möglich, die Identität eines Menschen nahezu sicher festzustellen.

Der Verdächtige wurde 2023 in den USA festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert. Er will die 18-Jährige nicht getötet haben. Die junge Frau starb am 20. April 1978 nahe Kolitzheim bei Schweinfurt.

© dpa-infocom, dpa:250704-930-755258/2


Von dpa
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