Mit der Zustimmung des Brandenburger Landtags ist der Weg für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig frei. Der Reformstaatsvertrag soll nun wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten. Brandenburg war das letzte der 16 Bundesländer, das über die Reform entscheiden musste – die übrigen 15 Länder hatten bereits zuvor zugestimmt.
In Brandenburg war die Abstimmung politisch besonders holprig: Die dortige SPD/BSW-Koalition von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) - die einzige bundesweit - hatte bei der Abstimmung im Landtag keine eigene Mehrheit. Eine Mehrheit der BSW-Fraktion stimmte wie angekündigt mit Nein. Die oppositionelle CDU sicherte jedoch die Zustimmung zur Reform.
Auch in Sachsen war es zuvor knapp: Dort war die Abstimmung intern umstritten und politisch schwierig, einige Abgeordnete stimmten entgegen der Linie ihrer Fraktionen, und erst durch Stimmen aus der Opposition kam eine Mehrheit zustande. Damit wurde die Reform auch dort nur knapp ratifiziert.
Bis Ende November mussten alle 16 Landesparlamente über die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abstimmen. Der sogenannte Reformstaatsvertrag soll festlegen, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten, welche Aufgaben sie haben und wie sie sich stärker digital aufstellen. Mit der Zustimmung aller Länder ist dieser Prozess nun formal abgeschlossen.
Die Bundesländer wollen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und schlanker werden. Künftig soll es weniger Radio- und Fernsehprogramme geben, Doppelstrukturen sollen abgebaut und die Zusammenarbeit zwischen den Sendern gestärkt werden. Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Geld zu sparen. Das heißt konkret: Einige Radiowellen werden zusammengelegt oder ins Netz verlagert, Spartenprogramme wie spezielle Musik- oder Kinderwellen könnten reduziert werden.
Gleichzeitig sollen zentrale Inhalte – Nachrichten, Kultur, Bildung und regionale Berichte – erhalten bleiben. Welche Programme genau wegfallen, entscheiden die Sender selbst. Mehr Inhalte sollen zudem über Mediatheken, Audiotheken oder die Onlineangebote der Sender abrufbar sein, damit Zuschauer und Zuhörer sie flexibel nutzen können.
Der Reformstaatsvertrag betrifft den Rundfunkbeitrag nicht direkt. Der Beitrag, den alle Haushalte derzeit zahlen, liegt bei 18,36 Euro. Eine mögliche Erhöhung wird separat behandelt. Die unabhängige Kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 zu erhöhen, einige Länder wollten einer Erhöhung aber erst zustimmen, wenn Reformen umgesetzt sind. Da sich die Länder nicht einigen konnten, haben ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, das voraussichtlich 2026 endgültig entscheiden wird.
Einige Länder meinen, die Sender hätten sich noch nicht genug reformiert – erst sparen, dann mehr Geld, so das Argument. Andere Länder und die Sender selbst sagen, Reformen kosteten zunächst Geld und machten sich erst später bezahlt. Die KEF prüft unabhängig, wie viel Geld gebraucht wird. Doch ohne politischen Konsens bleibt die Finanzierung blockiert, was für Unsicherheit sorgt.
Ja, das ist möglich – und genau das ist die aktuelle Besonderheit: Die Reform der Strukturen und der Auftrag der Sender kann starten, sobald alle Länderparlamente zustimmen. Für den Beitrag bleibt aber vorerst alles beim Alten. Die Finanzierung der Sender bleibt damit ein offener Punkt. Die Länder erwarten, dass die Sender in der Zeit ohne Beitragserhöhung auf Rücklagen zurückgreifen.
Die Politik lobt den Reformstaatsvertrag als wichtigen Schritt, aber viele hätten sich klarere Vorgaben gewünscht. Die privaten Medien finden die Kürzungen richtig, hätten sich aber noch mehr Mut erhofft. Die öffentlich-rechtlichen Sender betonen, dass sie schon viele Einsparungen umsetzen und der Reformprozess anspruchsvoll ist. Medienexperten warnen vor Akzeptanzproblemen – solange Beitrag und Auftrag nicht klar geregelt sind, bleibt der Streit wohl bestehen.
Mit dem Ja aus Brandenburg ist das Verfahren nun formal abgeschlossen. Alle 16 Länderparlamente haben zugestimmt – damit soll der Reformstaatsvertrag zum 1. Dezember in Kraft treten. Über die Finanzierung und eine mögliche Beitragserhöhung wird aber erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig entschieden.
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