Armbrust-Mord: Lebenslange Haft für 59-Jährigen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 19.12.2025 03:31, aktualisiert am 19.12.2025 14:01

Armbrust-Mord: Lebenslange Haft für 59-Jährigen

Im Prozess um den Armbrust-Mord in Bad Zwesten hat das Gericht eine lebenslange Haftstrafe verhängt. (Foto: Nicole Schippers/dpa)
Im Prozess um den Armbrust-Mord in Bad Zwesten hat das Gericht eine lebenslange Haftstrafe verhängt. (Foto: Nicole Schippers/dpa)
Im Prozess um den Armbrust-Mord in Bad Zwesten hat das Gericht eine lebenslange Haftstrafe verhängt. (Foto: Nicole Schippers/dpa)

Wegen Mordes mit einer Armbrust an einer 50-Jährigen muss ein Mann aus Bayern lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Kassel sprach den 59-Jährigen schuldig, die Frau im Dezember vergangenen Jahres an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik im nordhessischen Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis) getötet zu haben. Die 10. Große Strafkammer folgte mit ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertretung. 

„Es gibt keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Christian Geisler. Das Gericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 50-Jährige am 4. Dezember 2024 wegen Erbstreitigkeiten mit deren Bruder mit einer Armbrust getötet hat. Der Bruder des Opfers war mit der Mutter des Beschuldigten in einer Beziehung gewesen. Er hatte von ihr offenbar ein Haus übertragen bekommen. Es folgte ein jahrelanger Streit, in dem der Angeklagte den Bruder des Opfers sowie dessen Familie mehrfach bedrohte. Eine forensische Gutachterin attestierte dem 59-Jährigen, der zuletzt im bayerischen Landkreis Passau gelebt hatte, in dem Verfahren volle Schuldfähigkeit.

Zu den Vorwürfen äußerte sich der 59-Jährige bis zuletzt nicht. Seine Verteidiger hatten keinen konkreten Antrag gestellt. Im Gegensatz zur Anklage sahen sie die von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe sowie Grausamkeit als nicht erfüllt an. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es können Rechtsmittel eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:251219-930-443870/3


Von dpa
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