Der Laden in Ansbach hatte nur wenige Tage geöffnet. Dann waren seine Betreiber über alle Berge. Mit ihnen Edelmetalle im sechsstelligen Wert. Die Kripo ist den Betrügern auf der Spur.
Anfang Februar 2026 erstatteten mehrere Geschädigte Anzeige, da sie Edelmetalle bei einem Händler in der Triesdorfer Straße in Ansbach verkauften und den vereinbarten Ankaufspreis nicht vollständig erhielten, wie die Polizei berichtet.
Die Geschädigten wurden durch einen Flyer auf den An- und Verkaufsladen für Edelmetalle aufmerksam. Sie suchten das Geschäft auf, um dort Gold, Silber und andere Wertgegenstände zu verlaufen.
Offenbar hatten sie so großes Vertrauen zu den Betreibern, dass sie die Ware ohne deren Bezahlung im Laden ließen. Einige erhielten eine nur geringe Anzahlung, andere gar nichts mit dem Versprechen, eine Überweisung werde in Kürze erfolgen.
„Das Vorgehen war identisch”, sagt Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier. Er bezifferte gegenüber der Fränkischen Landeszeitung den Schaden in vier Fällen auf knapp 127.000 Euro. Die Tatverdächtigen hatten den Laden angemietet, jedoch nur wenige Tage betrieben.
Als Mieter und gegenüber den geprellten Kunden hinterließen sie jedoch zahlreiche Ansatzpunkte für die Kripo. Diese ist in ihren Ermittlungen vorangekommen, sagt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach. „Man hat konkrete Personen im Visier.” Nähere Angaben will Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht machen.
Die Polizei warnt vor betrügerischen Edelmetallhändlern und richten sich mit folgenden Hinweisen an die Bevölkerung: Personen, die Gold oder Silber verkaufen wollen, sollen sich an seriöse Händler wenden. Sie sollten bereits im Vorfeld im Internet nach geeigneten Geschäften suchen und sich auf Kunden- sowie Bewertungsportalen über diese informieren.
Zudem rät die Polizei, eine Vertrauensperson zum Verkaufsgespräch hinzuzuziehen. So könne gemeinsam festgestellt werden, ob die Gesamtumstände vertrauenswürdig seien. Zudem solle man sich nicht unter Druck setzen lassen und die Polizei verständigen, wenn der Verdacht besteht, einem Betrug zum Opfer gefallen zu sein.