Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich am Donnerstag (8.45 Uhr) zu Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente. Konkret geht es um die Frage, ob eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke diese auch Kunden in Deutschland gewähren darf. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe muss klären, ob die in Deutschland geltende gesetzliche Arzneimittelpreisbindung für Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Ländern - hier die Niederlande - gilt.
Das Unternehmen versprach den Angaben nach Kunden beim Einlösen eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament bei höchstens neun Euro pro Rezept. Prämien gab es auch für Menschen, die per Formular oder Telefonat an einem Arzneimittelcheck teilnahmen. Der Bayerische Apothekerverband sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und die Arzneimittelpreisbindung. Seine Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg.
Seit Jahren ist umstritten, ob die hierzulande geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt - oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt. In der mündlichen Verhandlung im Mai hatte sich allerdings angedeutet, dass der BGH das teils anders als die Gerichte in München einschätzen könnte.
Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssten „harte Fakten“ für eine Rechtfertigung der Preisbindung vorliegen, erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch. Es müsse aufgezeigt werden, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland ohne die Regelung in Gefahr wäre - und nicht etwa auch über die Versandapotheken gesichert werden könnte.
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