Bundesverwaltungsgericht kippt rote Gebiete: Die Reaktionen im Landkreis Ansbach
Jetzt gelten für alle Landwirte in Stadt und Landkreis Ansbach die allgemeinen Richtlinien bei der Düngung. Konkret: Alle dürfen noch bis zum 29. November Gülle fahren. Für Felder in roten Gebieten wäre eigentlich schon einen Monat früher Schluss gewesen. (Symbolbild: Fritz Arnold)
Jetzt gelten für alle Landwirte in Stadt und Landkreis Ansbach die allgemeinen Richtlinien bei der Düngung. Konkret: Alle dürfen noch bis zum 29. November Gülle fahren. Für Felder in roten Gebieten wäre eigentlich schon einen Monat früher Schluss gewesen. (Symbolbild: Fritz Arnold)
Für Landwirtinnen und Landwirte war es die Nachricht vom Wochenende: Das Bundesverwaltungsgericht kippt die bayerische Düngeverordnung. Die roten und gelben Gebiete sind damit nicht mehr gültig, stattdessen gilt das allgemeine Düngerecht.