Für Landwirtinnen und Landwirte war es die Nachricht vom Wochenende: Das Bundesverwaltungsgericht kippt die bayerische Düngeverordnung. Die roten und gelben Gebiete sind damit nicht mehr gültig, stattdessen gilt das allgemeine Düngerecht.
„Erst einmal ist es gut, dass es so nicht weiter geht”, sagt Frank Strauß, Leiter der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) Ansbach. Ein Aufatmen in der Branche? „Das wäre übertrieben”, findet Strauß. Denn es werden ja auch wieder neue Regeln kommen.
Deutlich gelöster klingt Kreisobmann Reinhold Meyer. Die Entscheidung hat er mit „großer Freude” verfolgt. Er betont, dass die Prozesse nur gelingen konnten, weil die Landwirtinnen und Landwirte zusammengehalten haben.
Vor einigen Jahren haben sich nämlich zahlreiche Interessensgemeinschaften (IG) gegründet, die die Klagen mit Mitgliedsbeiträgen finanziert haben. Landwirt Martin Waldmann aus Strüth ist Sprecher der IG Rote Gebiete Ansbach/Leutershausen. Vom Urteil war er „ein bisschen überrascht”, gibt er zu. Andererseits war die Aufhebung der Gebiete das Ziel der IG – die Entscheidung ist für ihn deshalb ein „Riesenerfolg”.
Nun muss die Politik neue Vereinbarungen aufstellen. Für Strauß vom BBV steht fest: „Wir müssen schauen, dass wir von Anfang an mit am Tisch sitzen.” Wichtig sei, dass die neue Regelung „praktikabel” wird. Auch Waldmann und Meyer hoffen, dass eine für die Landwirtschaft gerechte und nachvollziehbare Grundlage gefunden wird.
Aus Sicht des BBV wären vor allem einzelbetriebliche Regelungen sinnvoll. Wer nachweisen kann, dass er nur so viel Gülle ausbringt wie die Pflanzen brauchen, soll von den Regeln befreit werden. Ob sich dieser Wunsch erfüllt oder ob es einen Kompromiss geben wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Die roten und gelben Gebiete haben in den vergangenen Jahren für viel Ärger und auch zu finanziellen Einbußen geführt. Erst vor wenigen Wochen wurde eine neue, vorläufige Karte veröffentlicht, die für Diskussionen sorgte – die Karte ist jetzt aber auch hinfällig.