Bundesverwaltungsgericht verhandelt AfD-Klage gegen Nürnberg | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 26.03.2026 03:31

Bundesverwaltungsgericht verhandelt AfD-Klage gegen Nürnberg

In Nürnberg veranstalteten die Nationalsozialisten einst ihre Reichsparteitage. Heute setzt sich die Stadt für Demokratie, Meinungsfreiheit und die Menschenwürde ein. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
In Nürnberg veranstalteten die Nationalsozialisten einst ihre Reichsparteitage. Heute setzt sich die Stadt für Demokratie, Meinungsfreiheit und die Menschenwürde ein. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
In Nürnberg veranstalteten die Nationalsozialisten einst ihre Reichsparteitage. Heute setzt sich die Stadt für Demokratie, Meinungsfreiheit und die Menschenwürde ein. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) eine Klage der AfD gegen die Stadt Nürnberg. Die Partei möchte erreichen, dass die Stadt die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ verlassen muss. Ein Urteil könnte das Gericht möglicherweise noch am selben Tag verkünden.

Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Dabei hatte sich dieser in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert. Aus Sicht des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach verstößt die Stadt damit gegen das Neutralitätsgebot.

Welche Folgen könnte das Urteil haben?

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hatte die Klage der AfD in erster Instanz abgelehnt, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte diese jedoch Erfolg. Die Stadt Nürnberg legte gegen das Urteil Revision ein. Damit ist nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Zug.

Das Urteil wird mit Spannung erwartet – insbesondere mit Blick auf den künftigen Umgang staatlicher Behörden mit der AfD. Die Frage wird zudem sein, ob es Folgen für andere Mitglieder des Netzwerks haben könnte, sollte die AfD Recht bekommen. Der Allianz gehören eigenen Angaben nach 164 Kommunen sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an.

© dpa-infocom, dpa:260326-930-867467/1


Von dpa
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