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Veröffentlicht am 23.02.2024 12:58

Cas-Urteil: Russland bleibt als IOC-Mitglied suspendiert

Das IOC hat Russland suspendiert. Dagegen legte Russland Einspruch beim Cas ein und scheiterte. (Foto: Hannibal Hanschke/epa/dpa/Symbolbild)
Das IOC hat Russland suspendiert. Dagegen legte Russland Einspruch beim Cas ein und scheiterte. (Foto: Hannibal Hanschke/epa/dpa/Symbolbild)
Das IOC hat Russland suspendiert. Dagegen legte Russland Einspruch beim Cas ein und scheiterte. (Foto: Hannibal Hanschke/epa/dpa/Symbolbild)

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hat den Einspruch Russlands gegen die Suspendierung durch das Internationale Olympische Komitee abgewiesen. Dies teilte der Cas mit.

Das IOC-Exekutivkomitee hatte am 12. Oktober 2023 mit der Suspendierung auf die Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees des Landes (ROC) reagiert, die vier annektierten ukrainischen Gebiete Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja aufzunehmen.

Für das IOC ist dieses Vorgehen ein Verstoß gegen die Olympischen Charta, weil es die territoriale Integrität der Ukraine verletzt. Der Cas bestätigte nun die von Russland angefochtene Entscheidung und stellte fest, dass das IOC damit „nicht gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Gleichheit, Vorhersehbarkeit oder Verhältnismäßigkeit verstoßen“ habe. Das IOC teilte mit, es begrüße die Entscheidung des Gerichts.

ROC kritisiert Entscheidung

„Die internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit hat ihre Objektivität in Bezug auf alles, was Russland betrifft, längst verloren“, heißt es in einer ROC-Mitteilung. Russland warf dem CAS zudem vor, „wie ein politisches Instrument und nicht wie eine Institution für Gerechtigkeit“ zu agieren.

Das ROC darf seit der Suspendierung nicht mehr als Nationales Olympisches Komitee im Sinne der Olympischen Charta arbeiten. Es erhält auch keine finanziellen Zuwendungen vom IOC mehr. Die Bedingungen, unter denen russische Sportlerinnen und Sportler an internationalen Wettbewerben teilnehmen dürfen, gelten weiterhin.

Starterlaubnis unter bestimmten Auflagen

Einzelsportlerinnen und -sportler aus Russland und Belarus können unter bestimmten Auflagen die Starterlaubnis für die Olympischen Spiele in Paris erhalten, sofern sie die Qualifikationsbedingungen erfüllen. Voraussetzung ist wie bereits für die Rückkehr in internationale Wettbewerbe, dass sie nur unter neutraler Flagge in Paris dabei sein dürfen.

Mannschaften sind nicht zugelassen. Für die Starter der beiden Länder darf auch ihre Nationalhymne nicht gespielt werden, nationale Symbole und Fahnen sind für sie ebenso untersagt. Außerdem dürfen diese Athleten keine Verbindung zur Armee und den Sicherheitsorganen sowie nicht aktiv den Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt haben.

© dpa-infocom, dpa:240223-99-96735/3


Von dpa
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