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Veröffentlicht am 19.08.2025 09:57, aktualisiert am 19.08.2025 16:48

Block-Prozess: Schlagabtausch und Schuldzuweisungen

Nach stundenlanger Befragung verlässt Christina Block das Gerichtsgebäude. (Foto: Marcus Brandt/dpa)
Nach stundenlanger Befragung verlässt Christina Block das Gerichtsgebäude. (Foto: Marcus Brandt/dpa)
Nach stundenlanger Befragung verlässt Christina Block das Gerichtsgebäude. (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Wortgefechte und gegenseitige Vorwürfe: Im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aus Dänemark kommt es zum direkten Schlagabtausch zwischen Verteidigung und dem Vertreter des Ex-Mannes. Stephan Hensels Anwalt Philip von der Meden ist am fünften Verhandlungstag erstmals an der Reihe, der Angeklagten Fragen stellen zu dürfen. Er hat viele mitgebracht, in den meisten geht es um den Sorgerechtsstreit zwischen den früheren Eheleuten um ihre Kinder.

Christina Block gibt im Landgericht Antwort. Immer wieder geht Verteidiger Ingo Bott dazwischen, findet viele Fragen des Nebenklage-Vertreters unzulässig oder falsch formuliert. „Nicht jeder ist rhetorisch so brillant“, sagt Meden ironisch in Richtung Bott.

Der Verteidiger moniert zudem, der Nebenklage-Vertreter lasse seine Mandantin nicht aussprechen. Die Vorsitzende Richterin ist im Dauereinsatz, damit die Befragung fortgesetzt werden kann.

Block: Großmutter starb vor Kummer

Dabei berichtet Block auch von einem vergeblichen Versuch ihrer Eltern, die Enkelkinder im Januar 2023 noch einmal zu sehen. Die Großeltern hätten vor der Tür des Wohnhauses des Vaters in Dänemark gestanden, seien nicht eingelassen worden. Ihrer Mutter habe der Kummer so sehr zugesetzt, dass sie wenige Monate später gestorben sei. „Sie wollen sagen, Herr Hensel trägt eine Mitschuld am Tod ihrer Mutter?“, fragt Meden. „Ja“, haucht die Angeklagte.

Anwalt Meden wirft Christina Block unter anderem vor, sie habe nicht alle familienrechtlichen Möglichkeiten in Dänemark ausgeschöpft. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, weist das vor dem Landgericht energisch zurück.

Vater behielt die Kinder nach Besuch bei sich

Im August 2021 hatte der Vater die beiden Kinder nach einem Wochenendbesuch bei sich behalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach danach der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und verpflichtete den Vater zur Herausgabe der Kinder. Die dänische Justiz lehnte eine Durchsetzung des Beschlusses jedoch ab.

Die Anklage wirft Christina Block vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. In der Nacht zum 1. Januar 2024 hatten den Angaben zufolge mehrere Mitarbeiter eines israelischen Sicherheitsunternehmens den damals zehn Jahre alten Sohn und die 13-jährige Tochter nach Deutschland entführt. In einer mehrstündigen Erklärung hatte Block die Anklagepunkte am dritten Verhandlungstag zurückgewiesen.

Im Wohnmobil nach Süddeutschland

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Entführer die Fahrzeuge in der Nähe der Grenze gewechselt haben. Dabei verschlossen sie den Kindern mit Klebeband den Mund. Die Tochter sei an den Händen gefesselt worden. Mit einem Wohnmobil fuhr die Gruppe demnach weiter nach Baden-Württemberg. Von dort wurden sie am 2. Januar 2024 zusammen mit ihrer angereisten Mutter nach Hamburg gefahren. Vier Tage nach der Entführung wurden die Kinder auf Anordnung des Oberlandesgerichts wieder zu ihrem Vater in Dänemark gebracht.

Es ist heiß im voll besetzten Gerichtssaal. Vor den Fragen der Nebenklage hat Block bereits stundenlang Fragen anderer Prozessbeteiligter beantwortet. Die Angeklagte berichtet unter anderem, dass sie von den Gewaltvorwürfen bei der Entführung ihrer Kinder erst Tage später aus den Medien erfahren habe. Ihr Sohn und ihre Tochter hätten ihr persönlich davon nicht berichtet und sie habe die Kinder zu den Vorfällen in der Tatnacht auch nicht befragt, um sie erst einmal in Ruhe zu lassen, sagt Block auf Fragen der Staatsanwaltschaft.

Berichte über Gewalt bei Entführung

Als sie das gelesen habe, sei sie „wahnsinnig beunruhigt“ gewesen. Es sei ihr gelungen, eine Mitarbeiterin der beschuldigten Sicherheitsfirma, die sich Olga genannt haben soll, zu erreichen. Diese Frau sei für sie in den Monaten zuvor eine wichtige Ansprechpartnerin gewesen. Auf die Frage, ob es zu Gewalt gekommen sei, habe die geantwortet, das sei alles übertrieben. „Sie sagte mir, das sei so nicht gewesen“, sagt Block.

Nach Darstellung von Block war die mutmaßlich für die Entführung verantwortliche Sicherheitsfirma ausschließlich zur Überprüfung der Cybersicherheit des zur Block-Gruppe gehörenden Elysée-Hotels angeworben worden und handelte ihr zufolge bei der Rückholaktion der Kinder auf eigene Faust. 

Bereits am Abend der Entführung ihrer Kinder strebte Christina Block nach eigenen Worten eine Kooperation mit der Polizei an. „Ich war erleichtert, dass die Polizei involviert war“, sagt die 52-Jährige. Dabei bezieht sie sich auf den Abend des 1. Januar 2024.

Handynummer sollte der Polizei gegeben werden

Nach eigener Aussage hatte sie ihrem Lebensgefährten, dem ehemaligen Sportmoderator Gerhard Delling (66), die Nummer des Handys, das ihr von den Entführern überreicht worden war, gegeben, um diese an die Polizei weiterzureichen. Ihr persönliches Handy hatte sie nach eigener Darstellung auf Anweisung der Sicherheitsfirma nicht auf die Fahrt nach Süddeutschland zu ihren Kindern mitnehmen dürfen.

Nach Angaben der Staatsanwältin notierte ein Polizeibeamter jedoch, dass Frau Block nach Angaben von Delling nur schlecht erreichbar sei. Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. Er bestreitet die Vorwürfe, so wie seine Lebensgefährtin und die übrigen fünf Angeklagten. 

Die Staatsanwältin fragt, warum die israelische Sicherheitsfirma engagiert worden sei, ohne Angebote anderer Unternehmen einzuholen. Block erklärt, dass die Firma dem Aufsichtsrat des Hotels empfohlen worden sei. Über die Details habe sie nicht Bescheid gewusst. „Ich dachte, das geht jetzt seinen geregelten Gang“, sagt Block. 

Die Staatsanwältin zitiert aus einem Vermerk eines israelischen Vermittlers, wonach bei der Beauftragung der Firma schon früh das Thema Sorgerechtsstreit erwähnt worden sei. „Wie erklären Sie sich das?“, fragt die Staatsanwältin. „Da kann ich gar nichts zu sagen“, antwortet Block.

Prozesstag endet eine Stunde früher

Nach vielen Stunden Befragung ist 52-Jährige erschöpft. Die Vorsitzende Richterin lässt den Prozesstag eine Stunde früher enden als geplant. Am 26. August wird weiter verhandelt - die Nebenklage will dann weitere Fragen stellen.

© dpa-infocom, dpa:250819-930-928207/5


Von dpa
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