Haben eine Münchner Apothekerin und ihr Mitarbeiter illegale Geschäfte mit dem Covid-Medikament Paxlovid gemacht und dem Staat dadurch einen Schaden von mehr als 1,56 Millionen Euro verursacht? Wegen dieser Vorwürfe müssen sich die beiden Angeklagten seit Montag vor dem Landgericht in Nürnberg verantworten. Zu Prozessbeginn räumten diese in schriftlichen Erklärungen einen Teil der Vorwürfe ein.
Die für Betrug und Korruption im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg legt der Apothekerin aus München und ihrem Mitangeklagten Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sowie Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue zur Last. Letztere Vorwürfe wiesen die beiden zurück und erklärten, dass ihnen die Besonderheiten bei Paxlovid nicht bewusst gewesen seien.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte laut Anklage das neu zugelassene Arzneimittel Paxlovid Anfang 2022 in großen Mengen zentral erworben. Die Medikamente wurden demnach bei Großhändlern zwischengelagert, von denen die Apotheken diese bestellten und kostenlos an Patienten abgaben, die diese verordnet bekommen hatten. Für die Abgabe erhielten Großhandel und Apotheke eine staatlich finanzierte Aufwandsentschädigung. Ein Export der Medikamente war verboten.
Ende 2022 kam es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wegen der vielen Corona-Infektionen in China zu einer großen Nachfrage nach Medikamenten wie Paxlovid. „Dies führte zu einem regen Schwarzmarktreiben, was den Schwarzmarktpreis zeitweise in exorbitante Höhen trieb“, hieß es in der Anklageschrift. Auch die beiden Angeklagten stiegen aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft aus diesem Grund in das illegale Geschäft ein.
Der Anklageschrift zufolge bestellten diese oder andere Apothekenmitarbeiter im Januar 2023 fast 6.800 Packungen Paxlovid beim Großhandel, ohne dass dafür Rezepte vorlagen. Davon hätten sie knapp 5.800 Packungen in einem Gesamtwert von 1,56 Millionen Euro geliefert bekommen und diese gewinnbringend an verschiedene Abnehmer weiter verkauft, heißt es weiter. „Um diesen Betrag wurde - wie die Angeschuldigten jedenfalls billigend in Kauf nahmen - die Bundesrepublik Deutschland geschädigt.“
Das Landgericht Nürnberg hat bis zum 12. Dezember vier weitere Verhandlungstermine angesetzt. Auch andere Apothekenmitarbeiter waren laut der Generalstaatsanwaltschaft an dem illegalen Handel beteiligt, werden aber in anderen Verfahren verfolgt.
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