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Veröffentlicht am 25.06.2025 14:12, aktualisiert am 25.06.2025 15:15

Doping-Wirbel um Carl: Ski-Ass positiv

Bei Langläuferin Victoria Carl ist das verbotene Mittel Clenbuterol nachgewiesen worden. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
Bei Langläuferin Victoria Carl ist das verbotene Mittel Clenbuterol nachgewiesen worden. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
Bei Langläuferin Victoria Carl ist das verbotene Mittel Clenbuterol nachgewiesen worden. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Doping-Wirbel um Teamsprint-Olympiasiegerin Victoria Carl: Die Skilangläuferin ist bei einer Kontrolle außerhalb des Wettkampfes positiv auf die verbotene Substanz Clenbuterol getestet worden und muss um die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 2026 in Italien und die Fortsetzung ihrer Erfolgskarriere bangen. 

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) habe bereits ein Verfahren aufgenommen, teilte der Deutsche Skiverband mit. Sollte Carl gesperrt werden, käme dies faktisch einem Startverbot für Olympia im kommenden Jahr und damit einem möglichen Karriereende gleich. 

Die 29 Jahre alte Langläuferin aus Zella-Mehlis, die das Mittel nach Angaben aller Beteiligten unwissentlich zu sich genommen hatte, hofft allerdings auf eine differenzierte Einzelfallprüfung und einen Freispruch. „Ich war krank, hatte starke Hustenanfälle und habe das Medikament auf ärztliche Anweisung genommen. Ich habe alles offengelegt - mir war nicht bewusst, dass ein verbotener Wirkstoff enthalten ist. Ich hoffe sehr, dass die Umstände nachvollzogen und fair bewertet werden“, wurde Carl in einer DSV-Pressemitteilung zitiert.

Verband sieht Fehler beim Arzt

Nach Angaben des Verbandes wurde der Sportsoldatin am 26. März nach ihrem letzten Rennen bei den Winter-Militärweltspielen in Andermatt durch einen Truppenarzt der Bundeswehr das Medikament Spasmo Mucosolvan zur Behandlung einer akuten spastischen Bronchitis verabreicht. Der Mediziner habe es dabei versäumt, „auf den dopingrelevanten Inhaltsstoff hinzuweisen oder einen Notfallantrag für eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu stellen“, hieß es vom DSV.

„Die ärztliche Verordnung war medizinisch nachvollziehbar, aber organisatorisch fehlerhaft“, sagte der leitende Sanitätsoffizier der Militär-Wettkämpfe. „Die Sportlerin trifft keinerlei Schuld. Sie handelte im Vertrauen auf die fachärztliche und kompetente Betreuung innerhalb eines offiziellen militärischen Wettkampfumfelds.“ 

Schon im Vorfeld war es demnach zu Pannen gekommen. So hatte die zuständige Bundeswehr-Apotheke statt des bestellten Hustensafts Mucosolvan irrtümlich das Kombinationspräparat Spasmo Mucosolvan, in dem das verbotene Clenbuterol enthalten ist, geliefert. Zum Zeitpunkt der akuten Erkrankung von Carl stand demzufolge kein alternatives Präparat zur Verfügung. 

DSV, Bundeswehr und Athletin hoffen auf Freispruch

Man bedauere die entstandene Situation ausdrücklich und hoffe, „dass wir mit unserer Stellungnahme bei der NADA dazu beitragen können, diese für die Athletin schwierige Situation aufzulösen“, hieß es von der Bundeswehr. Die hofft wie der DSV aufgrund der besonderen Umstände des Falles auf einen vollständigen Freispruch der aus ihrer Sicht unschuldigen Athletin. 

„Wir stehen für sauberen Sport - aber ebenso für Fairness und Verantwortung. Victoria Carl wird derzeit mit möglichen Konsequenzen konfrontiert, für die sie medizinisch nicht verantwortlich ist. Eine Sperre, insbesondere mit Blick auf die Olympischen Spiele, wäre aus unserer Sicht weder gerecht noch verhältnismäßig“, sagte Stefan Schwarzbach, DSV-Vorstand Kommunikation.

Carl gehört seit einigen Jahren zu den besten Skilangläuferinnen der Welt. Neben Olympia-Gold im Teamsprint gewann sie 2022 in Peking zudem Silber mit der Staffel, mit der sie auch bei den Weltmeisterschaften 2023 (Silber) und 2025 (Bronze) jeweils eine Medaille holte.

© dpa-infocom, dpa:250625-930-716287/3


Von dpa
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