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Veröffentlicht am 04.01.2022 17:35

Ehevertrag sorgt für Fairness

Unromantisch ist ein Ehevertrag nicht. Im Gegenteil: Mit so einem Dokument verspricht sich das Paar im Fall des Scheiterns der Ehe in bestimmten Punkten fair auseinanderzugehen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Unromantisch ist ein Ehevertrag nicht. Im Gegenteil: Mit so einem Dokument verspricht sich das Paar im Fall des Scheiterns der Ehe in bestimmten Punkten fair auseinanderzugehen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Unromantisch ist ein Ehevertrag nicht. Im Gegenteil: Mit so einem Dokument verspricht sich das Paar im Fall des Scheiterns der Ehe in bestimmten Punkten fair auseinanderzugehen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Es erscheint vielen unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis: Vor der Hochzeit einen Ehevertrag aufzusetzen. Doch hat er seinen Sinn, denn mit so einem Dokument verspricht sich das Paar im Fall des Scheiterns der Ehe zumindest in Sachen Finanzen und Co. fair und im Guten auseinanderzugehen.

Was drinstehen sollte in einem Ehevertrag, wie viel er kostet und was Paare sonst noch darüber wissen sollten - Fragen und Antworten.

«Die Eheleute haben Klarheit und Sicherheit und wissen genau, wie sie im Fall der Fälle abgesichert sind», sagt Martin Thelen von der Bundesnotarkammer in Berlin. Da kann es beispielsweise um den Unterhaltsanspruch für den kinderbetreuenden Ehegatten gehen. Oder die Partner können, wenn kein Kinderwunsch besteht und beide Partner Geld verdienen, vereinbaren, bei einem Ehe-Aus keine finanziellen Forderungen gegen den anderen zu erheben.

Etwa dann, wenn einer im Gegensatz zum anderen über hohe Vermögenswerte verfügt. «Oder wenn einer von beiden Unternehmer oder Selbstständiger ist», sagt der Familienrechtler Martin Wahlers von der Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte im hessischen Bickenbach. Denn wer während der Ehe ein Unternehmen oder eine Praxis auf- oder ausbaut, kann im Scheidungsfall hart vom Zugewinnausgleich betroffen sein. Das kann schlimmstenfalls zum Verkauf von Unternehmen oder Praxis führen.

Das Paar sollte sich unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Im Idealfall nehmen sich beide je einen Anwalt oder eine Notarin, die die Interessen des jeweiligen Partners ausloten. Die Ergebnisse der Beratungen fließen dann in den Ehevertrag ein. Das Dokument, das immer auf individuellen Vereinbarungen basiert und für das es keine Vordrucke gibt, müssen sich Paare generell von einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen. «Nur dann ist es rechtsgültig», so Wahlers.

Am wichtigsten sind Regelungen zu folgenden Punkten:

- Zugewinnausgleich: «Es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich das Vermögen beider Ehepartner mit Eheschließung mischt», stellt Thelen klar. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft - der Zustand ohne Ehevertrag - bleibt das Vermögen jeweils getrennt und im Fall einer Scheidung gibt es einen Ausgleich. Dann zahlt der Ehegatte, der während der Ehe einen höheren finanziellen Vermögenszuwachs hatte, die Hälfte des Überschusses an den anderen aus.

- Unterhaltsanspruch: Wer schuldet in welcher Höhe Trennungs- und nachehelichen Unterhalt? Das Gesetz sieht bestimmte Unterhaltsansprüche vor, vor allem wegen Betreuung eines Kindes oder Krankheit. Per Ehevertrag lassen sich diese Ansprüche ausschließen, modifizieren oder auch erweitern.

- Versorgungsausgleich: «Hierbei geht es um die Übertragung von Rentenanwartschaften», erläutert Thelen. Ohne Ehevertrag werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf eine Altersversorgung bei einer Scheidung gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt.

Das hängt von den Vermögensverhältnissen des Paares sowie den getroffenen Regelungen ab. Ein Beispiel: Beide Eheleute haben jeweils ein Vermögen von 25.000 Euro. Sie vereinbaren den Ausschluss des Zugewinnausgleichs, Unterhalt und Versorgungsausgleich sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. «Ein solcher Ehevertrag kostet rund 330 Euro netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer», so Thelen.

© dpa-infocom, dpa:211213-99-366388/9

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