Eltern quälen Sohn ein Jahr lang – Gericht verkündet Urteil | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 13.02.2026 03:31

Eltern quälen Sohn ein Jahr lang – Gericht verkündet Urteil

Den beiden Angeklagten, hier im ersten Prozess vor dem Amtsgericht, droht eine Gefängnisstrafe wegen Misshandlung ihres Sohnes. (Archivbild) (Foto: Ulf Vogler/dpa)
Den beiden Angeklagten, hier im ersten Prozess vor dem Amtsgericht, droht eine Gefängnisstrafe wegen Misshandlung ihres Sohnes. (Archivbild) (Foto: Ulf Vogler/dpa)
Den beiden Angeklagten, hier im ersten Prozess vor dem Amtsgericht, droht eine Gefängnisstrafe wegen Misshandlung ihres Sohnes. (Archivbild) (Foto: Ulf Vogler/dpa)

Nach der rund einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes will das Augsburger Landgericht heute (9.00 Uhr) das Urteil gegen die Eltern verkünden. Der leibliche Vater des heute sieben Jahre alten Jungen sowie die Stiefmutter waren im vergangenen Sommer vom Amtsgericht in Augsburg zu jeweils mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, so dass das damalige Urteil nun vom Landgericht überprüft wird.

Beide Angeklagten hatten das Kind nach den Ermittlungen mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt. Zudem wurde dem Buben wiederholt Essen und Trinken verweigert. Bereits in dem Prozess am Amtsgericht hatten die 33 und 35 Jahre alten Angeklagten die Taten teilweise zugegeben. Die Richterin kritisierte damals aber, dass die Eltern „sehr, sehr wenig Reue“ gezeigt hätten.

Sohn flüchtete von Zuhause - Zeugin entdeckte ihn auf einer Straße

Die leibliche Mutter des Kindes war gestorben, als der Junge vier Jahre alt war. Bald darauf lernte der Vater eine neue Frau kennen, die er heiratete. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen. Laut der Anklage zog sich das Martyrium des Jungen etwa ein Jahr lang hin, er war in dieser Zeit fünf und sechs Jahre alt.

Schließlich konnte der Bub aus dem Elternhaus fliehen. Er wurde im Januar 2025 im Landkreis Aichach-Friedberg von einer Frau auf einer Landstraße aufgelesen. Das Jugendamt brachte ihn in einer Kinderwohngruppe unter, die Eltern kamen in Untersuchungshaft.

In dem neuen Verfahren hat die Staatsanwaltschaft erneut Haftstrafen von mehr als drei Jahren für beide verlangt. Die Verteidiger sprachen sich für deutlich niedrigere Strafen als in der ersten Instanz aus, die Anwälte der Frau forderten für ihre Mandantin eine Bewährungsstrafe.

© dpa-infocom, dpa:260213-930-680472/1


Von dpa
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