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Veröffentlicht am 26.06.2024 18:32

Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt in Berlin. (Foto: Demy Becker/dpa)
Das Auswärtige Amt in Berlin. (Foto: Demy Becker/dpa)
Das Auswärtige Amt in Berlin. (Foto: Demy Becker/dpa)

Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus ermitteln weiterhin gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Dies bestätigten Sprecherinnen der jeweiligen Behörden. Zum Schutz der Ermittlungen könnten „derzeit keine darüber hinausgehenden Auskünfte“ erteilt werden, sagte die Sprecherin der Berliner Behörde. Fast gleichlautend äußerte sich ihre Kollegin in Brandenburg. 

Nach einem „Focus“-Bericht stehen die Beamten der von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) geführten Behörde im Verdacht, Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen. Auf diesem Weg seien binnen der vergangenen fünf Jahre mehrere Tausend Personen eingereist, schreibt „Focus“. 

Auswärtiges Amt: auf Einzelfälle reagiert

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes teilte mit, in den drei bekannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus gehe es um Einzelfälle, in denen es Fragen zu den bei der Einreise genutzten Dokumenten gebe. Das Auswärtige Amt habe auf die ihm bekannten Einzelfälle mit organisatorischen Maßnahmen reagiert.

Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes 

Vor rund einem Jahr hatte bereits das Magazin „Cicero“ über das Verfahren zum Verdacht der Rechtsbeugung berichtet. Laut Berliner Staatsanwaltschaft sind die Vorgänge „deckungsgleich“. „Cicero“ hatte damals berichtet, ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums habe Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amtes erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Zusammenhang damit, dass ein Afghane nach Deutschland geholt werden soll. 

Im Juni 2023 teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit, es sei ein Anfangsverdacht bejaht worden. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren richtete sich damals noch gegen Unbekannt. Das ist inzwischen anders. 

© dpa-infocom, dpa:240626-99-542824/2


Von dpa
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