Auf den letzten Metern droht der Uffenheimer Wahlkampf hässlich zu werden. Elf Tage vor der Stichwahl zwischen Herausforderer Thomas Schmitt (BLU) und Amtsinhaber Wolfgang Lampe hat Letzterer Strafanzeige wegen einer „Hetzschrift” und einer Sachbeschädigung erstattet.
Wie Lampe sagte, richteten sich die Vorwürfe allerdings ausdrücklich nicht gegen seinen Kontrahenten Schmitt, dem er einen fairen Wahlkampf attestierte.
Die besagte Hetzschrift, die nicht unterschrieben war und mit zahlreichen Kopien an öffentlich zugänglichen Orten ausgelegt worden war, enthielt schwere und teilweise absurde Vorwürfe gegen Lampe. Demnach habe er persönlich Aufträge der Kommune „zu 95 Prozent an Firmen außerhalb der Stadt und Landkreis vergeben” und Uffenheimer Firmen seien nicht angefragt worden. Dies ist schon allein deshalb nicht möglich, weil über Aufträge mit namhaften Summen immer der Stadtrat entscheidet und unabhängig von der Herkunft des Anbieters das günstigste Angebot auswählen muss, sofern es den Anforderungen entspricht. Der Bürgermeister allein hat dabei keinerlei Entscheidungsgewalt.
Inwiefern dieses Schreiben strafrechtlich relevant ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen hat die Abteilung Staatsschutz der Ansbacher Kripo aufgenommen, die nun unter anderem Videomaterial von einem Ablageort des Schreibens auswertet.
Weiterhin befasst sich die Kripo auch mit einem Loch, das womöglich durch eine Luftdruckwaffe auf der Fahrerseite von Lampes Wagen verursacht wurde. Das Polizeipräsidium Mittelfranken äußerte sich auf FLZ-Anfrage am Donnerstag nicht näher dazu. Womit die Beschädigung verursacht wurde, sei Gegenstand von Ermittlungen. Bestätigen will die Polizei einen Schusswaffengebrauch (noch) nicht. Das Fahrzeug wurde ebenfalls von der Kripo untersucht. Laut Lampe sei als erste Reaktion eine verstärkte Polizeipräsenz vor seiner Wohnadresse angeordnet worden.