Die Ukraine und Moldau erfüllen nach Einschätzung der EU-Kommission alle Voraussetzungen für den Beginn von Verhandlungen über eine Aufnahme in die Europäische Union.
„Wir sind der Ansicht, dass sämtliche Schritte von den beiden Ländern erfüllt wurden“, sagte eine Sprecherin der Behörde in Brüssel. Dazu gehörten unter anderem Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, für einen besseren Schutz von nationalen Minderheiten und zur Einschränkung des politischen Einflusses von Oligarchen. Die Bundesregierung hatte bereits Ende Mai mitgeteilt, dass sie alle Voraussetzungen für den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine als erfüllt ansieht.
Ob es nun wirklich zu einem schnellen Start den Beitrittsgesprächen kommt, ist allerdings offen, da die Regierung Ungarns nach Angaben von Diplomaten weiter Zusatzforderungen für ihre Zustimmung zu Beitrittsgesprächen mit der Ukraine stellt. Sie verlangt demnach beispielsweise, dass in noch zu beschließenden Dokumenten für die Verhandlungen expliziter als bislang auf das Thema Minderheitenschutz eingegangen wird. Hintergrund ist, dass sie Rechte einer ungarischen Minderheit in der Ukraine nicht ausreichend respektiert sieht. In den Niederlanden muss sich zudem auch noch das Parlament mit dem Thema beschäftigen.
Der Beginn von Beitrittsgesprächen mit der von Russland angegriffenen Ukraine und deren kleinem Nachbarstaat Moldau war bereits bei einem EU-Gipfel im Dezember grundsätzlich beschlossen worden. Gleichzeitig wurde aber vereinbart, dass vor dem Verhandlungsstart alle Reformauflagen erfüllt sein müssen. Voraussetzung ist zudem, dass alle EU-Staaten dem sogenannten Verhandlungsrahmen zugestimmt haben, mit dem Leitlinien und Grundsätze für die Beitrittsgespräche festgelegt werden.
Für die Menschen in der Ukraine gilt die Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen vor allem als wichtiges Zeichen dafür, dass es sich lohnt, den Abwehrkampf gegen Russland weiter fortzusetzen. Wie lange es nach einem Start der Gespräche bis zum EU-Beitritt dauern könnte, ist völlig offen. Die Türkei etwa wurde bereits 1999 EU-Kandidat - und gilt derzeit unter anderem wegen Rückschritten bei der Rechtsstaatlichkeit weiter von einer Mitgliedschaft entfernt als alle anderen Beitrittskandidaten.
© dpa-infocom, dpa:240607-99-310426/2