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Veröffentlicht am 20.06.2025 14:17, aktualisiert am 20.06.2025 17:36

EU-Kommission will Gesetz gegen Greenwashing zurückziehen

Werbeversprechen hätten eigentlich strenger überprüft werden sollen. (Symbolbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Werbeversprechen hätten eigentlich strenger überprüft werden sollen. (Symbolbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Werbeversprechen hätten eigentlich strenger überprüft werden sollen. (Symbolbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Die EU-Kommission will ein Gesetzesvorhaben zu Mindeststandards gegen irreführende Umwelt-Werbeversprechen stoppen. Die Kommission beabsichtige, den Vorschlag zurückzuziehen, sagte ein Sprecher der Behörde in Brüssel. 

Zu möglichen Gründen reichte die Kommission dann später schriftlich nach: „Die derzeitigen Diskussionen um den Vorschlag laufen der Vereinfachungsagenda der Kommission zuwider.“ Von dem Vorhaben könnten 30 Millionen Kleinstunternehmen erfasst werden. 

Aus der CDU kam Lob für das Vorgehen der Kommission. „Die geplanten Regelungen waren unverhältnismäßig komplex“, sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab. Sie verursachten viel Bürokratie und belasteten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark.

In der EU hat nur die Kommission das Recht, Gesetze vorzuschlagen und diese wieder aus dem Gesetzgebungsprozess zurückzuziehen. Die Vorschläge werden in der Regel von den EU-Ländern und dem Europaparlament final ausgehandelt, bevor etwas in Kraft treten kann. 

Verhandlungen laufen eigentlich noch

Eigentlich laufen noch Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament über das Vorhaben - die nächste und womöglich letzte Verhandlungsrunde ist nach Angaben aus dem Parlament noch für Montag geplant.

Zuvor hatte die EVP-Fraktion im Europaparlament, zu der auch CDU und CSU gehören, in einem Brief die Kommission aufgefordert, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen. In dem Schreiben, über das zuvor unter anderem das Portal „Euractiv“ berichtet hatte, wird unter anderem kritisiert, dass mögliche Auswirkungen des Vorhabens nicht genug untersucht wurden. 

Verbraucherschutz im Fokus

Ziel der geplanten Regeln ist, dass Verbraucher, die ein als umweltfreundlich beworbenes Produkt kaufen, sicher sein können, dass es das auch wirklich ist. Werbeversprechen wie „meeresfreundliche T-Shirts“ oder „100 Prozent CO2-kompensierte Lieferungen“ sollten durch das Gesetz genauer überprüft werden. 

So sollte sogenanntes Greenwashing - dabei vermarkten Firmen Produkte oder Dienstleistungen als umwelt- oder klimafreundlich, obwohl sie es vielleicht gar nicht sind - vorgebeugt werden. Einer Studie der EU-Behörde von 2020 zufolge waren mehr als die Hälfte der Angaben über die Klimafreundlichkeit von Waren vage, irreführend oder unbegründet.

Foodwatch forderte ein Festhalten am Gesetzesvorhaben: „Die Kommission darf jetzt keinen Rückzieher machen zugunsten der Konzerne, die ihren klimaschädlichen Produkten eine grüne Weste verleihen wollen. Das untergräbt das Vertrauen der Menschen in die Politik.“

Ausgang des Vorhabens noch unklar

Wie es nun weitergeht, ist noch offen. Aus der SPD hieß es, in der Kommission bestehe keine Einigkeit darüber, ob der Gesetzesvorschlag wirklich zurückgezogen werden soll. Unter anderem seien die EU-Kommissare Stéphane Séjourné und Teresa Ribera dagegen. Man sei von der Ankündigung der Kommission überrascht worden.

Die für das Gesetz zuständige Verhandlungsführerin des Parlaments, Delara Burkhardt (SPD), möchte das Vorhaben zügig abschließen. „Wir sehen es als politischen Affront, sich so kurz vor Abschluss der Verhandlungen in die Arbeit des Parlaments und der EU-Staaten einzumischen“, sagte sie. 

Die Internationale Handelskammer (ICC) begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. ICC-Germany-Generalsekretär Oliver Wieck betonte, gerade in Zeiten, in denen Unternehmen vor großen Herausforderungen stünden, sei es richtig, sie nicht mit weiteren Kosten und zusätzlicher Bürokratie zu belasten. „Der heutige Schritt zeigt, dass die Sorgen der Wirtschaft gehört und ernst genommen wurden.“

© dpa-infocom, dpa:250620-930-695477/3


Von dpa
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