Am Donnerstag hat die Polizeiinspektion Ansbach elf E-Scooter-Fahrer aus der Fußgängerzone gezogen. Laut der Polizei verhängten die Beamten ein Verwarnungsgeld von jeweils 15 Euro.
In Zusammenarbeit mit der Bereitschaftspolizei führten die Einsatzkräfte zwischen 12 und 17 Uhr eine Verkehrsüberwachung durch. Das Fahren der motorisierten Zweiräder ist in Fußgängerzonen verboten. Laut der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) sind die Scooter nur gestattet, wenn in der Fußgängerzone das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aushängt. Dies ist in Ansbach nicht der Fall.
Das Thema E-Scooter- und Fahrradnutzung in der Ansbacher Fußgängerzone ist seit Wochen umkämpft. So hatte sich der Stadtrat erst kürzlich mit einem möglichen Verbot für Zweiräder in der City beschäftigt. Der Vorstoß der CSU scheiterte aber in dem Gremium. Erwartbar ist allerdings nach einer Gesetzesänderung, dass künftig auch E-Scooter automatisch dort erlaubt sind, wo geradelt werden darf.