Falsch geparkt: Wer übernimmt Kosten für Fahrerermittlung? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 25.03.2022 04:48

Falsch geparkt: Wer übernimmt Kosten für Fahrerermittlung?

Knöllchen an der Scheibe: Was aber, wenn der Fahrer nicht bezahlt und der Halter gar nichts von der Verwarnung weiß? (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Knöllchen an der Scheibe: Was aber, wenn der Fahrer nicht bezahlt und der Halter gar nichts von der Verwarnung weiß? (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Knöllchen an der Scheibe: Was aber, wenn der Fahrer nicht bezahlt und der Halter gar nichts von der Verwarnung weiß? (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ein Strafzettel am Auto darf ohne weitere Anhörung- oder Befragung des Halters keine kostenpflichtige Fahrerermittlung nach sich ziehen. Denn zum einen kann nicht sicher sein, dass der Halter überhaupt Kenntnis von der Verwarnung bekommt.

Zum anderen ist für Laien nicht ohne Zweifel zu erkennen, dass mit der sogenannten „Scheibenwischerverwarnung“ eine entsprechende Möglichkeit verbunden ist. So urteilte das Amtsgericht Straubing in einem Fall (Az.: 9 OWi 441/21), auf den der ADAC aufmerksam macht.

Ein Autofahrer parkte falsch, es folgte eine Verwarnung hinter der Windschutzscheibe. Das Knöllchen wurde aber nicht bezahlt. Das betreffende Auto gehörte einer Firma. Dieser wurde ein Kostenbescheid zugeschickt. Sie sollte die Kosten der erfolglosen Fahrerermittlung bezahlen. Denn im ruhenden Verkehr kann auch der Halter haften, wenn der Fahrer nicht mit zumutbaren Mitteln ermittelt werden kann. Dagegen klagte die Firma. Sie sei nicht angehört worden und konnte daher keine Angaben zum Fahrer machen.

Die Firma bekam Recht. Laut Gericht sei nicht sichergestellt gewesen, dass der Halter überhaupt was von den Geschehnissen mitbekommen hatte. Oft hätte der Halter keine Verfügungsgewalt über das Auto oder der Fahrer sei überhaupt nicht informiert, wer als Halter zu informieren wäre. Insgesamt ist es laut Gericht für Laien auch nicht ohne Zweifel zu erkennen, dass mit einer Verwarnung auch eine Möglichkeit zur Anhörung verbunden ist. So war hier aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung der Gebührenbescheid rechtswidrig.

© dpa-infocom, dpa:220324-99-657166/3

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