Der Bahn-Wettbewerber Flixtrain ist vor Gericht erfolgreich gegen irreführende Filteroptionen in einer früheren Reiseauskunft der Deutschen Bahn gewesen. Das Urteil vom 1. Dezember veröffentlichte jetzt das Landgericht Hamburg.
Betroffen war eine im Jahr 2018 verwendete Gestaltung der Verbindungssuche mit der voreingestellten Filteroption „Schnelle Verbindung bevorzugen“. Diese habe bewirkt, dass bestimmte Flixtrain-Verbindungen nicht angezeigt würden, obwohl sie aus Kundensicht als „schnelle Verbindungen“ angesehen und daher auch als Suchergebnis erwartet würden, entschied das Gericht.
So sei der Wettbewerb im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert worden. Die Deutsche Bahn ist nach dem Urteil zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Um diesen zu beziffern, muss sie laut Landgericht Auskünfte über Buchungsanfragen im fraglichen Zeitraum geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die unterlegene Partei könne gegen das Urteil Berufung einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit (AZ.: 315 O 262/18).
„Der beanstandete Sachverhalt ist ein historischer und hat keine Relevanz für unsere aktuelle Reiseauskunft“, teilte eine DB-Sprecherin mit. In dem Verfahren sei eine Gestaltung von bahn.de und DB Navigator beanstandet worden, die seit Frühjahr 2019 nicht mehr verwendet werde. „Wir prüfen nun das Urteil und die Urteilsbegründung und werden dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen.“
Flixtrain ist eine Marke der Münchner Mobilitätsplattform Flix. Der Anbieter ist einer der wenigen Wettbewerber der Deutschen Bahn.
© dpa-infocom, dpa:231208-99-225116/3