Als Schüler hatte er einen Amoklauf am Ansbacher Gymnasium Carolinum begangen. Im Sommer verschwand der 34-Jährige aus dem Erlanger Bezirksklinikum nach Kolumbien. Nach seiner Festnahme war er so aggressiv, dass er nicht in eine Linienmaschine durfte. Die Staatsanwaltschaft Ansbach charterte ein eigenes Flugzeug für 195.000 Euro.
Im September 2009 hatte der damals 18-Jährige am Gymnasium Carolinum einen Amoklauf begonnen, bis ihn ein Polizist mit Schüssen stoppte. Im April 2010 verurteilte ihn das Landgericht Ansbach zu neun Jahren Jugendstrafe, nur ein Jahr unter der möglichen Höchststrafe im Jugendrecht.
Zudem ordnete die Jugendkammer seine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Diese dauert wegen der Schwere seiner Erkrankung bis heute an. Die Ärzte stuften ihn zuletzt zwar nicht mehr als gefährlich ein. Eine Entlassung erschien ihnen jedoch noch nicht vertretbar. Der Mann durfte aber seit dem Jahresanfang bis zu 30 Stunden in der Woche ohne Aufsicht die Erlanger Klinik verlassen.
Am 16. August 2025 setzte er zur Flucht in eine neue Zukunft an. Er fuhr von Erlangen nach Zürich und flog weiter in Richtung Kolumbien. Dort wollte er mit einer Frau, die er über Videochats kennengelernt hatte, ein neues Leben beginnen. Zwei Wochen später nahmen ihn Polizisten im Landesinneren fest.
Die Erwartung, dass er mit einer Linienmaschine von Polizeibeamten begleitet auf direktem Weg von Kolumbien nach Deutschland zurückkehren kann, erfüllte sich jedoch nicht. Nach Informationen der Fränkischen Landeszeitung soll er sich so aggressiv gegen den Flug gewehrt haben, dass die Fluggesellschaft sich weigerte, ihn mitzunehmen. Er hätte nur mit Zwang und gefesselt ins Flugzeug gebracht werden können.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach wollte auf FLZ-Anfrage keine Einzelheiten nennen, bestätigte jedoch, dass ein Transport des 34-Jährigen mit einer Linienmaschine nicht möglich war. „Die Rückführung des Untergebrachten nach Deutschland musste mittels eines Sonderflugs erfolgen, da nach den hier vorliegenden Informationen die Fluggesellschaft, die direkte Linienflüge aus Kolumbien nach Deutschland anbietet, nur Passagiere befördert, die freiwillig den Flug antreten, und auch keine Fesselung von Passagieren an Bord erlaubt“, erklärte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier.
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach verwies darauf, dass es keine Möglichkeit gab, den 34-Jährige durch eine Linienverbindung mit Zwischenstopps in anderen Ländern nach Deutschland zu bringen. „Ein Direktflug war auch erforderlich, da bei Zwischenlandungen in anderen Staaten keine Hoheitsrechte deutscher Beamter bestehen. Eine Flucht des Untergebrachten hätte dort gegebenenfalls nicht verhindert werden können.“
Damit sei nur eine Möglichkeit geblieben, so der Oberstaatsanwalt: „Um den Risiken einer Freilassung beziehungsweise erneuten Flucht vorzubeugen, konnte die Rückführung daher nur mittels eines Sonderflugs erfolgen.“ Die Rechnung war hoch: „Die Kosten für den Sonderflug beliefen sich auf 195.000 Euro“, teilte der Pressesprecher mit.
Gezahlt hat der Freistaat, so Jonas Heinzlmeier. „Die Kosten für die Rückführung wurden von der Staatsanwaltschaft Ansbach übernommen.“ Allerdings prüfe diese nun, ob sie die Kosten von dem 34-Jährigen zurückfordern kann.
Weitere Folgen hat er derzeit nicht zu befürchten. Seine Weigerung, am Tag des Freigangs zurückzukehren, ist kein Gesetzesbruch. Allerdings untersucht die Staatsanwaltschaft, ob sich andere Personen dadurch strafbar gemacht haben könnten, dass sie dem 34-Jährigen halfen.
Wie dem Mann seine Ausreise nach Kolumbien gelang, soll ein Geheimnis der Behörden bleiben. „Die Reiseroute und die zeitlichen Abläufe sind Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er bat um Verständnis, dass hierzu keine Details mitgeteilt werden, um Fahndungen bei künftigen vergleichbaren Fällen nicht zu gefährden.