Fünf Tipps, um sicher mit dem Rad durch den Winter zu kommen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 13.01.2026 14:09

Fünf Tipps, um sicher mit dem Rad durch den Winter zu kommen

Damit Radfahren auch im Winter Spaß macht, sollte man sich umsichtig verhalten. Der ADFC hat ein paar Tipps parat. (Foto: Elke Berberich)
Damit Radfahren auch im Winter Spaß macht, sollte man sich umsichtig verhalten. Der ADFC hat ein paar Tipps parat. (Foto: Elke Berberich)
Damit Radfahren auch im Winter Spaß macht, sollte man sich umsichtig verhalten. Der ADFC hat ein paar Tipps parat. (Foto: Elke Berberich)

Aktuell sind die Wege in der Region oft verschneit oder glatt. Der Kreisverband Ansbach des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gibt Tipps für die frostigen Tage.

„Damit Radfahren auch in der kalten Jahreszeit sicher möglich ist und als attraktive Fortbewegungsart wahrgenommen wird, braucht es geräumte Radwege – auf dem Weg in die Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen“, sagt Martin Berberich, Vorstandsmitglied des ADFC Ansbach. „Doch Kälte, vereiste Strecken oder Schneefall sind besondere Herausforderungen, auf die man sich aber gut vorbereiten kann.”

Der ADFC gibt einige Tipps für das Radfahren bei eisigen Temperaturen. So sollen Radfahrerinnen und Radfahrer vorausschauend, mit reduziertem Tempo und mit genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden und parkenden Fahrzeugen unterwegs sein. So habe man eine höhere Reaktionszeit und könne Gefahren früher erkennen, um Stürze zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist bei nassen Bodenmarkierungen, Kanaldeckeln, Holzbrücken sowie Kopfsteinpflaster geboten.

Besser Bremsen am Hinterrad

Es empfehle sich, einen längeren Bremsweg einzukalkulieren und frühzeitig vorsichtig zu bremsen – vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führe schnell zu Stürzen. Generell solle nicht abrupt gebremst werden und auf Glatteis solle das Fahrrad möglichst ohne Bremsen ausrollen.

Der ADFC rät außerdem dazu, etwas Luft aus den Reifen zu lassen. Das erhöhe die Auflagefläche und die Bodenhaftung. Bei Bedarf könne auch der Sattel tiefergestellt werden, um mit den Füßen schneller am Boden zu sein.

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„Helles Licht ist Pflicht”, betont der Fahrradclub. Das Licht solle schon bei Dämmerung eingeschaltet werden, wobei der Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch auszurichten sei. Andernfalls bestehe Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.

Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, dürfe man auf die Fahrbahn ausweichen.

Räumpflicht an gefährlichen Stellen

„Die Räumpflicht gilt für Radwege an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, zum Beispiel Durchgangsstraßen, Brücken, abschüssigen Wegen und dort, wo es schnell vereist”, heißt es in der Mitteilung des ADFC-Kreisverbands. Vereiste, zugeschneite oder durch Matsch und Laub rutschige Wege seien für Radfahrende besonders gefährlich. Hier seien die Kommunen in der Pflicht, Wege für den Radverkehr zu räumen.


Von mls
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