Neuer Ärger um Bayerns Wassercent: Wenige Tage vor der finalen Abstimmung im Landtag hat der bayerische Gemeindetag eine Verfassungsklage gegen das neue Wassergesetz angedroht. „Ob das dann ein einzelner Versorger tun wird, eine Kommune oder einer von uns Verbänden, müssen wir sehen“, sagte Gemeindetags-Präsident Uwe Brandl (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“. „Aber wir werden die Klage in jedem Fall gutachterlich prüfen lassen.“
Konkret richtet sich der Ärger gegen die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung zur rechtlichen Stellung von Lebensmittel- und Getränkeherstellern. Wasserentnahmen „zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung“ sollen demnach zwar weiter Vorrang vor anderen Wassernutzungen haben. Mit Blick auf „Störungs-, Not-, Krisen- und Katastrophenfälle“ und „den Verteidigungsfall“ sollen aber Lebensmittel- und Getränkehersteller mit den öffentlichen Wasserversorgern gleichgestellt werden - hier geht es etwa um die Bereitstellung von abgefülltem Trinkwasser.
Dieser Gesetzespassus würde die Lebensmittel- und Mineralwasserbranche in einem Ausmaß stärken, das die kommunalen Versorger nicht akzeptieren wollen. Die öffentliche Wasserversorgung sei eine ihrer Kernaufgaben, sie habe Verfassungsrang und unterliege zahlreichen rechtlichen Vorgaben, heißt es in einem Brandbrief, den sie an die Landtagsfraktionen und die Fachpolitiker im Münchner Maximilianeum geschrieben haben. Damit solle „eine ortsnahe, verlässliche und nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel Nummer 1 sichergestellt werden“, „zu sozialadäquaten Preisen“.
Bayerns neues Wassergesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Es regelt auch wichtige Belange des Hochwasserschutzes neu. Jüngst hatte es bei einer Expertenanhörung im Landtag aber massiv Kritik am Gesetz gehagelt. Dabei wurden etwa die vielen Ausnahmen moniert, die das Gesetz von CSU und Freien Wählern für Wirtschaft und Landwirte vorsehen. Auch Brandl teilt die Kritik: „Die Staatsregierung betreibt mit dem neuen Wassergesetz Klientelpolitik ungeheuren Ausmaßes.“
Pro Kubikmeter Grundwasser werden künftig einheitlich zehn Cent fällig. Gemessen am durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Liter pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr an zusätzlichen Kosten zu. Fällig werden soll der neue Wassercent mit Wirkung zum 1. Juli 2026.
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