Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das generelle Konsumverbot dort sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter. Sie gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen.
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