Gutachten: Keine Abschiebung von Würzburger Messerangreifer | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 30.10.2025 16:18, aktualisiert am 30.10.2025 17:51

Gutachten: Keine Abschiebung von Würzburger Messerangreifer

Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft München ist die Gefahr zu groß, dass der Messerangreifer von Würzburg nach einer Abschiebung wieder nach Deutschland einreist. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft München ist die Gefahr zu groß, dass der Messerangreifer von Würzburg nach einer Abschiebung wieder nach Deutschland einreist. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft München ist die Gefahr zu groß, dass der Messerangreifer von Würzburg nach einer Abschiebung wieder nach Deutschland einreist. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Eine Abschiebung des Messerangreifers von Würzburg kommt laut einem Gutachten derzeit nicht in Betracht. Der dauerhaft in einer Psychiatrie untergebrachte Mann hatte 2021 drei Frauen getötet und mehrere weitere Menschen verletzt.

Im Falle einer Abschiebung bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Wiedereinreise des Somaliers nach Deutschland und damit eine sehr große Gefahr dafür, dass er erneut schwerste Straftaten begehen werde, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit. 

In seinem Heimatland käme der Mann laut Generalstaatsanwaltschaft auf freien Fuß und könnte somit wieder nach Deutschland einreisen. Die Generalstaatsanwaltschaft kam nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass es derzeit nicht in Betracht komme, von der weiteren Vollstreckung der Maßregel abzusehen.

Gutachten: Mann ist nach wie vor gefährlich

Zuvor hatte die Ausländerbehörde bei der Stadt Würzburg eine Ausweisung des Mannes angeordnet. Um eine Abschiebung zu ermöglichen, hätte aber die Generalstaatsanwaltschaft München von der weiteren Vollstreckung der dauerhaften Unterbringung in der psychiatrischen Klinik absehen müssen.

Der Mann sei laut einem Gutachten für die Allgemeinheit nach wie vor gefährlich, so die Generalstaatsanwaltschaft. Diese Gefahr könne auch nicht durch andere Maßnahmen wie etwa eine Ausschreibung zur Festnahme abgewendet werden, so dass der Somalier weiterhin in der angeordneten Unterbringung bleiben müsse. 

Verteidiger hält Entscheidung inhaltlich für richtig 

„Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft halte ich inhaltlich für richtig und diese Ermessensentscheidung ist aus meiner Sicht auch angezeigt“, sagte der Verteidiger des Somaliers, Hanjo Schrepfer, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Man müsse den weiteren Fortgang der Therapie im Auge behalten, wobei diese „streng genommen“ noch gar nicht eingeleitet werden konnte, weil es noch immer an der Einsicht des Beschuldigten fehle.

Wahllos auf Passanten eingestochen

Der Migrant Mitte 30 - sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt - hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos auf arglose Passanten eingestochen. Der Mann ist mehreren Gutachten zufolge psychisch krank und war demnach bei dem Verbrechen schuldunfähig. Innere Stimmen sollen ihm die Tat befohlen haben.

Im Juli 2022 hatte das Landgericht Würzburg geurteilt, dass der Somalier zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie unterkommen muss. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung ausgeschlossen.

© dpa-infocom, dpa:251030-930-230521/2


Von dpa
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