Sein Traum von einem Cannabis-Club in „(H)Aschheim“ ist zwar ausgeträumt - vor Gericht aber hat der Hanf-Aktivist Wenzel Cerveny nun einen kleinen Sieg eingefahren: Das Verfahren gegen ihn wegen des Verkaufs von Produkten wie Cannabisblüten und Hanftee vor sechs Jahren ist auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft München I eingestellt worden.
Damit endet der Prozess vor dem Amtsgericht München deutlich früher als geplant, ursprünglich waren fünf Verhandlungstage angesetzt. Der Prozesstag geht sogar mit einem Handschlag zwischen Cerveny und Staatsanwalt Jakob Schmidkonz zu Ende.
Die Auseinandersetzung zwischen den beiden ist damit aber wohl noch lange nicht beendet. Denn die Einstellung nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung (STPO) ist nur möglich, weil ein wohl deutlich größeres Verfahren auf Cerveny wartet: Im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft in seinem Laden in Aschheim bei München fast 1.500 Cannabis-Steck- und Setzlinge beschlagnahmt. Cerveny geht davon aus, dass der Anbau und der Verkauf vom neuen Cannabis-Gesetz gedeckt sind, die Staatsanwaltschaft sieht das anders.
Weil da „größere juristische Probleme auf Sie zurollen“, schlägt der Staatsanwalt Cerveny die Einstellung vor. Einen damals beschlagnahmten Lastwagen und Bargeld bekommt der 64-Jährige zurück, die beschlagnahmten Cannabis-Produkte nicht. Im Gegenzug verzichtet er auf Schadenersatz und Entschädigungsansprüche.
Wann es zu dem Verfahren um die Cannabis-Pflanzen kommt, die Cerveny in einem ehemaligen Supermarkt in Aschheim anbaute, ist noch offen. Auch am Landgericht Landshut ist ein Verfahren um die Stecklinge anhängig. Wann dort verhandelt wird, ist ebenfalls noch unklar.
Der selbst ernannte Hasch-Pionier Cerveny hatte vor allem Schlagzeilen gemacht, als die Stadt Aschheim ihm einen kleinen Kinderspielplatz vor die Nase gesetzt hat, damit er keine Genehmigung für seinen geplanten Cannabis-Club bekommt. Aschheim wollte nicht zu „Haschheim“ werden.
Bayern hat inzwischen acht Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt, wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilt. Cervenys ist nicht darunter, wie er selbst sagt. Seine Pläne hat er inzwischen begraben, auch weil nach der langen Wartezeit viele Club-Mitglieder absprangen und das Geld ausging. Im August muss Cerveny seinen Laden räumen.
Zwei Anträge wurden nach LGL-Angaben bislang abgelehnt, 21 sind noch in Bearbeitung. Zehn Anträge wurden von den Antragstellern zurückgezogen.
Die bayerische Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen. Etwa gilt in Bayern ein komplettes Cannabis-Konsumverbot auf Volksfesten und in Biergärten sowie in einigen Parks.
Cerveny sieht sich - nach seinen Angaben zufolge 33 Razzien in seinen Hanfläden - als Opfer eines politischen Kurses. „Ich werde nicht nach Recht, sondern nach Ideologie verfolgt“, sagt er. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) habe angekündigt, das neue Cannabisgesetz „extremst restriktiv“ umzusetzen – nun werde die Justiz zum „verlängerten Arm dieser Ideologie“.
Er sieht sich aber auch in den neuen juristischen Herausforderungen, die auf ihn warten, auf der sicheren Seite. Den Anbau und Verkauf der Stecklinge habe er mit seinem großen Anwaltsteam geprüft und auch ein juristisches Gutachten dazu erstellen lassen. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt er. Und: „Ich freue mich auf die nächste Runde.“
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