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Veröffentlicht am 13.10.2022 06:01

Holzöfen nicht selbst in Betrieb nehmen

Eine Feuerstätte darf nur betrieben werden, wenn nach der Installation der Bezirksschornsteinfeger die Anlage abgenommen hat. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Eine Feuerstätte darf nur betrieben werden, wenn nach der Installation der Bezirksschornsteinfeger die Anlage abgenommen hat. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Eine Feuerstätte darf nur betrieben werden, wenn nach der Installation der Bezirksschornsteinfeger die Anlage abgenommen hat. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Es kann tödlich enden, wenn ein Holzofen im Wohnraum nicht richtig installiert wird. Fehler können zu Bränden führen oder es wird Kohlenmonoxid im Wohnraum freigesetzt.

Die Gefahr ist nicht nur theoretisch: Öfen verkaufen sich gerade fantastisch. Allerdings sind Handwerker, die den Öfen anschließen, Mangelware. So schließen manche Hausbesitzer die Geräte teils selbst an. Oder sie reaktivieren stillgelegte Holzheizungen und -öfen.

Lieber nicht an der falschen Stelle sparen

Das Problem dabei: Ist der Anschluss der Feuerstätte an den Schornstein nicht korrekt gelegt, ist sein Querschnitt oder die Länge zu gering, kann es sein, dass die gefährlichen Abgase nicht entweichen. Sie gelangen dann in den Wohnraum.

Etwa das Atemgift Kohlenmonoxid, das man weder sehen, riechen noch schmecken kann. Es reichert sich im Blut an und verhindert die Sauerstoffaufnahme des Körpers. Das kann zum Erstickungstod führen.

Daher darf eine Feuerstätte nur betrieben werden, wenn nach der Installation der Bezirksschornsteinfeger die Anlage abgenommen hat. Informationen dazu finden sich in der jeweiligen Landesbauverordnung.

© dpa-infocom, dpa:221011-99-89371/6

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