Die Wettbewerbshüter geben den Weg frei für die geplante Aufspaltung der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH), zu der die „Süddeutsche Zeitung“ gehört. Der Konzern darf seine Regionalzeitungen in Baden-Württemberg und seine Fachmedien gemäß einer Entscheidung des Bundeskartellamts verkaufen.
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