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Veröffentlicht am 18.07.2025 12:16

Kasse zahlt Lipödem-OP: Was das für Patientinnen bedeutet

Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für eine Liposuktion. (Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn)
Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für eine Liposuktion. (Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn)
Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für eine Liposuktion. (Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn)

Krankhaft vergrößerte Fettzellen sammeln sich in den Beinen, manchmal auch in den Armen an: Das passiert bei der Krankheit Lipödem, die fast ausschließlich Frauen betrifft. 

Die Fettverteilungsstörung belastet Betroffene längst nicht nur beim Blick in den Spiegel. Denn die betroffenen Körperregionen reagieren sehr empfindlich auf Druck und Berührungen. Ein Beispiel: „Es macht wahnsinnig Schmerzen, wenn sich Kinder auf Ihren Schoß setzen“, sagt Peggy Bergert, Zweite Vorsitzende der Lipödem Hilfe Deutschland.

Nun gibt es eine gute Nachricht für Lipödem-Patientinnen. Unter bestimmten Bedingungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für Fettabsaugungen, die die Beschwerden lindern - und zwar unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken nun beschlossen. Die wichtigsten Fragen im Überblick: 

Was bedeutet Lipödem für den Alltag von betroffenen Frauen? 

Peggy Bergert weiß, wie stark die Erkrankung den Alltag einschränkt - aus ihrer eigenen Erfahrung und durch die Schilderungen anderer Betroffener. „Wenn zum Beispiel aufgrund von Lipödem Oberschenkel oder Gesäß sehr ausgeprägt sind, haben Sie Probleme, sich in der Öffentlichkeit hinzusetzen. Stühle mit Armlehne sind da ganz böse“, sagt Bergert. Vor allem sind da aber die Schmerzen - oft begleitet von Spannungs- und Schweregefühlen in den betroffenen Gliedmaßen. 

Lipödem-Patientinnen sind zudem immer wieder mit Vorurteilen und Stigmatisierung konfrontiert. Denn viele Menschen wissen nicht, dass die Krankheit überhaupt existiert - und dass Bewegung und eine Gewichtsabnahme gegen die krankhaften Ansammlungen der Fettzellen nichts ausrichten können. „Teilweise werden die Leute angesprochen, wenn sie Eis essen“, sagt Peggy Bergert. Die Erkrankung bedeutet für Betroffene oft auch eine psychische Belastung. 

Wie kann man Lipödem behandeln? 

Die Beschwerden lindern: Darauf zielt die konservative Therapie ab. 

  • Dazu gehört etwa eine manuelle Lymphdrainage, „zwischen ein- bis dreimal die Woche“, wie Peggy Bergert sagt.
  • Ein weiterer Baustein sind Kompressionsstrümpfe bzw. -strumpfhosen, die Patientinnen idealerweise täglich tragen sollten.
  • Auch Bewegungstherapie, Ernährungsberatung und Hautpflege sind Teile der konservativen Therapie. 

All das bringt keine Besserung? Dann gibt es die Möglichkeit, krankhaftes Fettgewebe durch eine Operation - eine sogenannte Liposuktion - zu entfernen. Bislang hatten nur Patientinnen mit schwerem Lipödem (Stadium III) Anspruch auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

In der Vergangenheit haben also viele Patientinnen selbst für ihre Operationen bezahlt. „Als Durchschnittswert kann man ungefähr 6.000 Euro nennen als Komplettpaket für eine OP“, sagt Peggy Berger. „Es gibt viele, die in Kredite dafür aufgenommen haben und die dann jahrelang abzahlen.“ Ein Eingriff reicht dabei allerdings oft nicht aus. 

Was ändert sich künftig? 

Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für die Absaugung des krankhaft vermehrten Fettgewebes - und zwar unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. 

Die Kasse zahlt aber nur unter bestimmten Bedingungen: 

  • So muss über einen Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie durchgeführt worden sein - ohne eine Linderung der Beschwerden, so der G-BA.
  • Bei einem Body-Maß-Index (BMI) von über 35 soll zunächst eine Adipositasbehandlung erfolgen, auch bei einem BMI zwischen 32 und 35 gibt es Einschränkungen. 

Peggy Bergert zufolge werden daher längst nicht alle Lipödem-Patientinnen von der neuen Regelung profitieren können. „Die stark Betroffenen, die werden sie leider nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Voraussetzung nicht einhalten oder erreichen können, selbst mit besten Abnahmen.“

Und auch für alle Frauen, die bereits Lipödem-Eingriffe hatten, gibt es schlechte Nachrichten: Wiederholungs-OPs sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Dabei müssen Betroffene mitunter Jahre später noch einmal auf den OP-Tisch. „Es bleiben immer krankhafte Fettzellen zurück, die werden sich wieder vergrößern - mit optischen und schmerztechnischen Auswirkungen“, sagt Peggy Bergert. 

Wie geht es nun weiter? 

Der Beschluss des G-BA wird nun vom Gesundheitsministerium geprüft. Erst wenn er im Anschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, tritt er offiziell in Kraft. Damit die Eingriffe als Kassenleistungen abgerechnet werden können, müssen zudem bis dahin Abrechnungsziffern festgelegt werden. Der G-BA geht davon aus, dass das bis zum 1. Januar 2026 der Fall sein wird.

© dpa-infocom, dpa:250718-930-812661/1


Von dpa
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