Fahrer von Elektro-Fahrzeugen ohne eine gültige Umweltplakette müssen in Bayern künftig keine Strafzettel mehr fürchten.
Nachdem der Bund die nur schwer nachvollziehbare Rechtslage trotz Bitten der Staatsregierung nicht angepasst hatte, „haben wir jetzt die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag (30. Januar) in München. Dieses Vorgehen sei im Rahmen des Opportunitätsprinzips rechtlich möglich.
„Es ist doch völlig widersinnig und ein bürokratischer Starrsinn der Bundesregierung, Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen weiter mit der Umweltplakettenpflicht zu gängeln“, betonte Herrmann. Faktisch würden alle Fahrzeuge, die ein deutsches E-Kennzeichen haben, die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette erfüllen.
Auch Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kann die geltende Rechtslage nicht nachvollziehen: „Wir alle wollen saubere Luft und weniger Lärm in den Städten. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende. Trotzdem brauchen sie bislang eine grüne Plakette für die städtischen Umweltzonen.“ Diese überflüssige Bürokratie müsse abgeschafft werden. „Die einzig sinnvolle Lösung ist eine deutschlandweite Befreiung für Autos mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht. Das schafft Klarheit und spart Gebühren. Wir haben das Bundesumweltministerium daher gebeten, die Rechtslage entsprechend zu ändern.“
Bei den Vorschriften zur Umweltplakette handelt es sich um bundesgesetzliche Regelungen. Demnach benötigen alle Kraftfahrzeuge und damit auch alle Elektrofahrzeuge eine der jeweiligen Beschilderung am Beginn einer Umweltzone entsprechende Plakette, Kostenpunkt rund zehn Euro. Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht stellt eine mit 100 Euro sanktionierte Ordnungswidrigkeit dar. Nur für Kraftfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen gibt es bislang Ausnahmen.
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