Seit Jahren kämpft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für mehr Tarifbindung bei den Unternehmen – aber auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Denn obwohl es inzwischen rechtlich zulässig ist, berücksichtigt kaum eine kommunale Vergabeordnung soziale Aspekte wie die Tarifbindung der Auftragnehmer.
Die Zahlen des DGB aus dem Jahr 2021 machen deutlich, welche Marktmacht die Kommunen bei der Auftragsvergabe haben: Rund 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, etwa 500 Milliarden Euro, entstünden durch Aufträge der öffentlichen Hand, rund 58 Prozent davon würden auf kommunaler Ebene vergeben.
Leider entwickelt sich die Wirtschaft – besonders in Bayern, dem einzigen Bundesland ohne Tariftreue-Gesetz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – in eine ganz andere Richtung. Waren Anfang der 2000er Jahre noch 70 Prozent der Arbeitnehmer in Bayern tarifgebunden beschäftigt, so sind es aktuell nur noch 48 Prozent. Bayern ist damit das Schlusslicht unter den Alt-Bundesländern.
Zwar hat die Ampelregierung in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag ein „Bundestariftreuegesetz“ vereinbart, das bei Auftragsvergaben durch den Bund die Bindung an geltende Tarifverträge zu einem Muss macht, doch das wurde bisher noch nicht auf den parlamentarischen Weg gebracht.
Der DGB weist darauf hin, dass Kommunen aber weder auf Bundes- noch Landesgesetze warten müssen, um faire Arbeitsbedingungen auf ihren Baustellen durchzusetzen. Im Jahr 2016 wurde die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe in deutsches Recht überführt, was die Beachtung sozialer und ökologischer Kriterien ermöglicht. Mit anderen Worten, Kommunen müssen ihre Aufträge nicht an den billigsten Anbieter vergeben, sondern können bei der Vergabe das beste Preis-Leistungs-Verhältnis honorieren – also auch die gerechte Bezahlung der Arbeitnehmer.
So manche Kommune hat bereits Gebrauch davon gemacht. So hat die Stadt Fürth ihre Vergaberichtlinien neu gefasst. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind neben dem Preis und der Qualität auch Tarifbindung, betriebliche Mitbestimmung und duale Berufsausbildung als Kriterien genannt.
Und in Ansbach? Hier hat es bereits 2011 einen Vorstoß der Offenen Linken Ansbach (OLA) gegeben, der sozialen Komponente bei Vergaben der Stadt Rechnung zu tragen. Damals hieß es, es gebe keine rechtliche Grundlage dafür.
OLA-Fraktions-Chef Boris-André Meyer sieht das – wie die Gewerkschaften – inzwischen anders: „Es ist höchste Zeit, das anzupacken.“ Man habe in Ansbach durchaus ein Problem mit einem großen Niedriglohn-Sektor, und die Stadt belege unter den kreisfreien Städten Bayerns den vorletzten Platz bei der Steuerkraft. Meyer: „Wir brauchen gute Löhne – für das Image der Stadt und für die Steuereinnahmen. Wir müssen bei uns vor der Tür anfangen.“
Man sehe derzeit „keine tragfähige Möglichkeit zur Formulierung und vor allem zum Vollzug von örtlich begrenzten Vergaberegeln“ heißt es dagegen bei der Ansbacher Stadtspitze, die Stadt sei an den geltenden Rechtsrahmen gebunden. „Derartige Regelungen sind unseres Erachtens über die Bundes- und Landesgesetzgebung zu treffen und sollten nicht auf kommunaler Ebene isoliert erarbeitet werden.“
Das entspricht ziemlich genau der Haltung des bayerischen Unternehmer-Verbandes vbw, der im März dieses Jahres ein Grundsatzpapier zu Tariftreue-Regelungen veröffentlichte. Derartige Regelungen auf kommunaler Ebene führten letztlich von Kommune zu Kommune zu unterschiedlichen Standards und zur Verunsicherung bei den bietenden Unternehmen, heißt es dort. Außerdem erhöhten sie den Bürokratieaufwand, führten zu Preissteigerungen und so letztlich dazu, dass notwendige Investitionen der öffentlichen Hand unterblieben.
Das passt nicht ganz zu anderen Bestrebungen in Ansbach, bei der Beschaffung sozialen und ökologischen Kriterien Geltung zu verschaffen. Im Jahr 2022 ist die Stadt dem „Pakt zur nachhaltigen Beschaffung der Metropolregion Nürnberg“ beigetreten, und schon seit 2015 darf sich Ansbach „Fairtrade-Stadt“ nennen. Das Credo der Fairen Metropolregion Nürnberg: „Gemeinsam wollen wir den fairen Handel und damit eine sozial gerechte Entwicklung fördern – sowohl vor Ort wie auch weltweit“.