Auf der Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Ansbacher Stadtrates am Dienstag steht ein Klassiker: Die BAP-Fraktion will in Ansbach eine kommunale Steuer auf Einweg-Verpackungen einführen. Bisher waren Initiativen in diese Richtung an den gesetzlichen Gegebenheiten gescheitert. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das jetzt geändert.