20 Jahre gibt es jetzt die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Vor 13 Jahren hat der Landkreis Ansbach den Weg eines kommunalen Jobcenters auch deshalb eingeschlagen, weil so Leistungen aus einer Hand möglich geworden sind. Für Landrat Dr. Jürgen Ludwig und Reinhold Reinke vom Jobcenter des Landkreises hat sich diese Konstellation bewährt.
Die Vorteile für den Flächenlandkreis Ansbach „überwiegen deutlich“, sind sich beide im Gespräch mit der Redaktion einig. Die persönliche Betreuung und bessere arbeitsmarktpolitische Steuerungsmöglichkeiten, abteilungsübergreifende Abstimmungen, beispielsweise mit dem Jugendamt, dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt, oder der örtlichen Wirtschaftsförderung sind auf kurzem Wege möglich, wird betont.
Hinzu kommen verschiedene Netzwerke wie für Jugend und Ausbildung, Flüchtlingsbetreuung, Integrationskonferenz, Arge Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege und Runde Tische. Das kommunale Jobcenter mit seinen 75 Beschäftigten als Teil der 1274-köpfigen Landratsamtsbelegschaft ist nicht an Weisungen und Konzepte der Bundesagentur für Arbeit gebunden.
„Wir können unsere Arbeit und unsere Betreuung der Menschen auf die Bedürfnisse vor Ort anpassen, statt zentralen Vorgaben folgen zu müssen“, sagt Reinhold Reinke, der seinerzeit von der Bundesagentur für Arbeit zum Landkreis Ansbach gewechselt ist.
„Als Jobcenter haben wir auch den Blick über den Tellerrand unserer begrenzten direkten Zuständigkeit“, fügt er hinzu. Viele Probleme könnten nur im Zusammenspiel vieler Stellen und Behörden gelöst werden. Die auf regionale Gegebenheiten zugeschnittene Organisation des Jobcenters in Ansbach mit den beiden Außenstellen in Dinkelsbühl und Rothenburg komme sowohl den Arbeitslosen als auch der Wirtschaft zugute.
Reinke lobt die Kompetenzen und Fähigkeiten der Jobcenter-Mitarbeiter. Eine Vielfalt von Qualifikationen: Dazu gehören unter anderem Beamte, Verwaltungsangestellte, Bürokräfte, Soziologen, Sozialpädagogen, Fachleute der Betriebswirtschaftslehre und aus der Agrarwirtschaft.
„Über 50 Prozent der Beschäftigten arbeiten schon länger als 15 Jahre bei uns“, freut sich Reinke über die starke Mitarbeiterbindung. Vor 20 Jahren wurden die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung zusammengelegt, festgeschrieben im Gesetzespaket Hartz IV. Es ging darum, die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Die neue Grundsicherung brachte für viele Arbeitslose erhebliche finanzielle Einbußen. Denn die Hilfeleistung orientierte sich nicht mehr am zuletzt verdienten Arbeitslohn, sondern am Existenzminimum, das auf einen Regelsatz von 345 Euro festgesetzt wurde.
Wenige Monate nach dem Reformstart wurden immer mehr Arbeitslose in Jobs vermittelt. Das lag auch an den neu geschaffenen Jobcentern. Fort- und Weiterbildungen, die Vermittlung in gemeinnützige Tätigkeiten und Programme für Langzeitarbeitslose sollten Menschen, die finanziell auf Unterstützung angewiesen sind, aber keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben und deshalb finanzielle Grundsicherung beantragen können, bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen.
2023 änderte die Ampel-Regierung Hartz IV um zum Bürgergeld. Die Wortwahl hält Landrat Dr. Ludwig für einen Missgriff, weil sie suggeriere, es würde tatsächlich an alle Bürger ausgezahlt. Beim Jobcenter führte das tatsächlich zu einer „Flut an Anträgen“.
Politisch gewollt, nicht rechtlich zwingend war die Entscheidung, ukrainischen Geflüchteten das höhere Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen zu zahlen. Begründet wurde dies 2022 damit, dass sie anders als Asylbewerber direkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Angesichts der Ausgaben für die bezahlten Hilfen und der daraus gewonnenen Erkenntnisse sieht der Landrat diese Regelung inzwischen „zwiegespalten“.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen strengeren Regelungen wird der Bundestag vor der Wahl nicht mehr verabschieden. Zur Diskussion um geplante Sparziele meinte der Leiter des Jobcenters: „Es macht einen nicht alles froh, was da auf bundespolitischer Ebene an Ideen kommt“. Vor 20 Jahren sei mit der Grundsicherung „ein mutiger Schritt“ gemacht worden, der sich im Nachhinein aus dem Blick seiner praktischen Erfahrung „bewährt hat“. Jetzt, so Reinke, stehe man angesichts der „Auswüchse“ wieder an dem Punkt, „an dem es eine grundlegende Reform braucht“ im Sinne von „sozialverträglich und finanzierbar“. Und bei der man darauf verzichtet, „jeden Einzelfall bis ins Detail zu regeln“.
Jobcenter und Agentur für Arbeit sind verschiedene Institutionen, die Menschen bei der Jobsuche und der sozialen Absicherung unterstützen. Beide arbeiten vor Ort eng und gut zusammen. Doch trotz ihrer ähnlichen Aufgaben und ihres gemeinsamen Zieles, gibt es Unterschiede bei der Zuständigkeit und bei der Finanzierung.
Die Agentur für Arbeit ist eine bundesweit organisierte Behörde unter der Leitung der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg. Sie finanziert sich aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Beim Jobcenter Landkreis Ansbach werden die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe der Leistung ist nicht von einem zuvor erzielten Arbeitseinkommen abhängig, sondern davon, was zum Leben mindestens benötigt und nicht selbst aufgebracht werden kann.
Der Landkreis Ansbach gehört zu den 104 von 406 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland, die ein kommunales Jobcenter betreiben. Die Bilanz der vergangenen Jahre zeigt ein Auf und Ab sowohl bei der Mittelzuteilung durch den Bund als auch bei der Zahl der Arbeitssuchenden im Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts.