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Veröffentlicht am 25.10.2024 12:44, aktualisiert am 25.10.2024 15:54

Länderchefs beschließen Rundfunkreform - Finanzen später

Rheinland-Pfalz-Regierungschef Schweitzer stellt mit anderen Ministerpräsidenten die Reformpläne vor.  (Foto: Sebastian Willnow/dpa)
Rheinland-Pfalz-Regierungschef Schweitzer stellt mit anderen Ministerpräsidenten die Reformpläne vor. (Foto: Sebastian Willnow/dpa)
Rheinland-Pfalz-Regierungschef Schweitzer stellt mit anderen Ministerpräsidenten die Reformpläne vor. (Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Die Ministerpräsidenten schieben eine große Reform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an - mit weniger Radioprogrammen und Fernsehkanälen. Die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags von aktuell 18,36 Euro bleibt weiter offen. Die Länderchefs wollen den Weg verändern, wie der Beitrag festgelegt wird. Sie setzen dafür auf ein Treffen im Dezember.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte, man habe sich darauf verständigt, „dass wir bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Systemwechsel brauchen“. Man werde zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen. Details gibt es noch nicht. 

Zur künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags beschloss die Ministerpräsidentenrunde noch nichts, wie Schweitzer sagte. Man sei aber nah an einer Lösung. Zentral soll auch weiterhin eine Empfehlung der unabhängigen Finanzkommission KEF sein. Schweitzers sächsischer Amtskollege Michael Kretschmer (CDU) ergänzte, die Mitwirkungsrechte der Landesregierungen und der Landtage sollen in gleichem Umfang gewahrt bleiben.

Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?

Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Periode für den Beitrag, den Haushalte und Formen zahlen, beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. 

Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte. Die öffentlich-rechtlichen Sender bekamen Recht und damit doch mehr Geld.

Der Deutsche Journalisten-Verband und die Gewerkschaft Verdi kritisierten die Entscheidungen der Ministerpräsidenten. Die Sender sollten den Streit ums Geld wieder verfassungsrechtlich überprüfen lassen, hieß es in Mitteilungen.

Darum geht es bei den Reformplänen

Die Ministerpräsidenten wollen die Reform, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizienter aufgestellt ist. Kretschmer sagte, dass damit die „Kostendynamik, die es gibt, gedämpft wird“. Vom brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) hieß es, die Verständigung auf die Rundfunkreform sei „dringend erforderlich“.

Details des Beschlusses wurden noch nicht veröffentlicht. Einige Punkte nannten die Länder in der Pressekonferenz. Zum Beispiel: Die ARD-Radioprogramme sollen von 70 auf 53 reduziert werden. Zu den kleineren TV-Sendern stellte Schweitzer klar: „Wir haben nicht die Fusion von 3sat und Arte beschlossen.“ Man habe vielmehr die Schaffung von Arte zu einer europäischen Kulturplattform angeregt und dass 3sat-Inhalte perspektivisch dort eine Rolle spielen könnten. KiKA und das digitale Angebot Funk bleiben erhalten. Bei One und ZDFneo soll es eine Kooperation geben. Auch die Deckelung von Ausgaben für Sportrechte haben die Ministerpräsidenten beschlossen.

Die nächsten Schritte

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: „Erst kommen die Reformen, dann kommt das Thema Gebühren.“ Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.

In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.

Warum streiten die Länder über den Rundfunkbeitrag?

Die Gegner einer Erhöhung argumentierten, die Häuser hätten nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren. Aktuell beträgt der Jahresbetrag für den Rundfunk neun Milliarden Euro. Befürworter sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.

In den vergangenen Monaten lagen die Positionen beim Rundfunkbeitrag weit auseinander. Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. Auch in dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, der sich erst jüngst wieder gegen eine Erhöhung stellte, betonte nach dem Treffen zugleich: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar und ein hohes Gut.“

© dpa-infocom, dpa:241025-930-270238/3


Von dpa
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