Lebenslang für 23-Jährigen nach Mord in Herrsching | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 01.08.2025 17:28

Lebenslang für 23-Jährigen nach Mord in Herrsching

Im Münchner Strafjustizzentrum stand ein 23-Jähriger vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Im Münchner Strafjustizzentrum stand ein 23-Jähriger vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Im Münchner Strafjustizzentrum stand ein 23-Jähriger vor Gericht. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Nach dem brutalen Tod eines Rentners in Herrsching am Ammersee ist ein 23-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der Mann den Senior in dessen Wohnhaus mit mindestens 13 Messerstichen ermordet hatte, wie das Gericht mitteilte. Die Große Strafkammer stellte demnach die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Der Serbe habe bei der Tat im Juli 2024 aus Habgier gehandelt, hieß es. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass er einen Monat vor der Tat aus finanziellen Nöten aus Serbien eingereist war. Sein Ziel war demnach, in Deutschland durch Straftaten an Geld zu kommen. In Herrsching habe er das Haus seines späteren Opfers ausgekundschaftet, ein Hotelzimmer gebucht und sich in einem Supermarkt mit zwei Küchenmessern, Handschuhen und Schnürsenkeln ausgerüstet. 

Mit großer Wucht auf Opfer eingestochen

Laut Gericht drang der Mann schließlich in das Haus ein. Zuvor hatte er mehrfach geklingelt und Kabel von Überwachungskameras durchtrennt. Er habe eine sogenannte „Home Invasion“ geplant, also gewusst, dass sich zwei Bewohner im Haus befanden, so das Gericht. Als der Senior die Tür öffnete, stach er demnach mit großer Wucht auf den Rentner ein. Der Angeklagte habe mit „Tötungsabsicht“ und „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt.

In einer Zehntelsekunde sei ihr klar gewesen, dass das das Ende von allem sei, hatte die Witwe des Opfers in dem Prozess geschildert. Sie selbst konnte im Anschluss durch die Terrassentür zu einem Nachbarn fliehen.

Neben der Habgier sah die Kammer die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt - die liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können. Das Mordmerkmal der Heimtücke lehnte das Schwurgericht dagegen ab.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Urteil wegen Mordes und versuchten schweren Raubes ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

© dpa-infocom, dpa:250801-930-867257/1


Von dpa
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