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Veröffentlicht am 24.07.2024 18:17

Lebenslange Haft für Mordversuch an Ex-Frau

Der Angeklagte soll die Mutter seiner Kinder attackiert haben. Die Frau überlebte den Angriff schwer verletzt. (Archivfoto) (Foto: Heiko Becker/dpa)
Der Angeklagte soll die Mutter seiner Kinder attackiert haben. Die Frau überlebte den Angriff schwer verletzt. (Archivfoto) (Foto: Heiko Becker/dpa)
Der Angeklagte soll die Mutter seiner Kinder attackiert haben. Die Frau überlebte den Angriff schwer verletzt. (Archivfoto) (Foto: Heiko Becker/dpa)

Die vielen wuchtigen Messerstiche eines Mannes auf seine nahezu wehrlose Ex-Frau wertet das Landgericht Aschaffenburg als Mordversuch. Dafür verurteilte die Große Strafkammer den 39-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie eine Gerichtssprecherin nach der Entscheidung sagte. Die Tat sei heimtückisch und aus niederen Beweggründen erfolgt. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. 

Das Verhalten des Angeklagten seiner Familie gegenüber, sein Frauenbild und sein Verständnis vom Rechtsstaat sowie die durch nichts gerechtfertigte massive Gewalt seien unerträglich und in keiner Weise hinzunehmen, begründete die Kammer. 

Die Verteidigung hatte auf versuchten Totschlag plädiert und zehneinhalb Jahre Freiheitsstrafe verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Körper des Opfers für immer gezeichnet

Das Opfer, eine sechsfache Mutter, hatte die Attacke ihres Ex-Mannes im Januar in der Aschaffenburger Innenstadt schwer verletzt überlebt. Das Gesicht der 36-Jährigen ist seither von Narben übersät, ebenso der Oberkörper. 

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass sich der Somalier an seiner Ex rächen wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Der Mann habe das Opfer für sein als schlecht empfundenes Leben verantwortlich gemacht. Er sei voller Missgunst und Neid gewesen, dass seine Ex mit den drei gemeinsamen Kindern glücklich gewesen sei, während er auf der Straße lebe, hieß es in der Anklage. 

Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessauftakt am 9. Juli eingeräumt, zu seinen Motiven aber nichts gesagt. 

 

© dpa-infocom, dpa:240723-930-181932/1


Von dpa
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