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Veröffentlicht am 18.02.2026 14:00

Luxusautos nach Russland verkauft: Haftstrafe für Managerin

Eine Autohändlerin, die Luxusfahrzeuge im Wert von rund 15 Millionen Euro illegal nach Russland vermittelt haben soll, erhielt vier Jahre und neun Monate Haft. (Symbolbild)  (Foto: Jens Kalaene/dpa)
Eine Autohändlerin, die Luxusfahrzeuge im Wert von rund 15 Millionen Euro illegal nach Russland vermittelt haben soll, erhielt vier Jahre und neun Monate Haft. (Symbolbild) (Foto: Jens Kalaene/dpa)
Eine Autohändlerin, die Luxusfahrzeuge im Wert von rund 15 Millionen Euro illegal nach Russland vermittelt haben soll, erhielt vier Jahre und neun Monate Haft. (Symbolbild) (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Weil sie im großen Stil Luxusfahrzeuge illegal nach Russland verkauft haben soll, ist eine Autohändlerin zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. In 143 Fällen habe die 47 Jahre alte Angeklagte hochwertige Autos unter Umgehung von Ausfuhrverboten in die Russische Föderation geliefert, stand für das Berliner Landgericht nach rund dreimonatiger Verhandlung fest. Es wurde die Einziehung von Taterlösen in Höhe von rund 15 Millionen Euro angeordnet.

Die Angeklagte wurde des gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig gesprochen. Die 47-Jährige, die ursprünglich nicht als Autohändlerin tätig gewesen sei, habe sich erst einarbeiten müssen und „die Geschäfte mit großer Akribie geführt“, sagte der Vorsitzende Richter Simon Trost. Zahlreiche Belege wie Scheinrechnungen seien sichergestellt worden. Die Angeklagte habe auf Anfrage Luxusfahrzeuge auf dem deutschen Markt besorgt und nach Russland vermittelt.

Kontakte nach Moskau genutzt

Die Managerin soll sich laut Anklage ab Frühjahr 2022 entschlossen habe, unter Umgehung der Wirtschaftssanktionen hochwertige Fahrzeuge deutscher Hersteller nach Russland zu liefern. Dies ist nach einer EU-Verordnung seit dem 15. März 2022 als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine bei Luxusgütern wie Autos ab einem Wert von 50.000 Euro untersagt, seit dem 24. Juni 2023 unabhängig vom Wert der Fahrzeuge.

Um diese Regelung zu umgehen, habe die Autohändlerin den Anschein erweckt, der Export der hochwertigen Wagen erfolge nach Weißrussland, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan, so die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich sei die Zulassung der Autos aber unmittelbar in Russland erfolgt. Sie habe ihre Kontakte nach Moskau und in verschiedene russische Anrainer-Staaten genutzt, um über Strohleute die Zahlungen aus und die Lieferungen nach Russland zu vertuschen.

Geständnis nach dreimonatigem Prozess

Die russische Staatsangehörige wurde im März vorigen Jahres in Bayern festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Damals war es in Landshut und in Berlin-Spandau zu Durchsuchungen gekommen.

Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten am vorletzten Verhandlungstag vorausgegangen. Die Angeklagte habe im Wesentlichen gestanden und ihr Verhalten bedauert, so der Richter. Nach ihren Angaben habe sie das Risiko gesehen und in Kauf genommen, dass die Fahrzeuge entgegen der Zusicherung ihrer Geschäftspartner doch in Russland blieben. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf viereinhalb Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:260218-930-703671/1


Von dpa
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