Während der Corona-Pandemie soll ein Testcenter-Betreiber in Schwaben rund 221.000 Euro unrechtmäßig für Covid-19-Tests kassiert haben. Der heute 33-Jährige hatte im Jahr 2022 seine Teststation auf dem Parkplatz eines Möbelhauses angemeldet.
Rund ein halbes Jahr lang soll er damals laut Staatsanwaltschaft den Betrieb eingestellt haben, dennoch aber Tausende Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet haben. Wegen Abrechnungsbetrugs droht dem Mann eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Nach der Auszahlung der Testvergütungen forderte die Regierung von Schwaben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Nachweise über die Tests an. Deswegen soll der Angeklagte bei der Polizei Anzeige erstattet und fälschlich behauptet haben, dass sämtliche Unterlagen sowie der Computer der Teststelle gestohlen worden seien. Der 33-Jährige ist daher wegen Computerbetrugs sowie Vortäuschens einer Straftat angeklagt.
Zu Beginn des Verfahrens diskutierten der Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger darüber, ob der Angeklagte im Fall eines umfangreichen Geständnisses eventuell eine Bewährungsstrafe bekommen könnte, wie dies vom Anwalt angestrebt wird. Der Ankläger von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen machte klar, dass er dafür keine Chance sehe.
Der Richter zeigte sich ebenfalls skeptisch. Konkret können nur Haftstrafen von maximal zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. In dem Verfahren soll zudem geprüft werden, ob der Angeklagte aufgrund einer Spielsucht möglicherweise vermindert schuldfähig ist. Auch die Unterbringung des Mannes in einer Entzugsklinik steht insofern im Raum.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht die Abrechnungsstelle von einem wesentlich höheren Schaden aus als in der Anklageschrift aufgelistet. Die KV habe einen Rückforderungsbescheid über rund 400.000 Euro erlassen, sagte der Staatsanwalt. In dem Verfahren sind insgesamt fünf Verhandlungstage geplant, ein Urteil wird Mitte Januar erwartet.
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