Der Zoff um die Ausrichtung des München-Marathons wird zum Fall für die Justiz. Die Munich Athletics GmbH hat nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zur Vergabe des Events für 2025 und 2026 eingeleitet. Das selbsterklärte Ziel: Rechtssicherheit für die kommenden Ausschreibungen zu erhalten.
„Wir möchten verstehen, warum im August 2024 eine mündliche Absichtserklärung zur Durchführung des Marathons 2025 und 2026 für unser nachhaltiges Konzept erteilt wurde und es dann plötzlich zu einer Kehrtwende kam“, erklärte die Geschäftsführerin der Munich Athletics GmbH und der LG Stadtwerke München, Julia Riedl.
Der Präsident der LG Stadtwerke München, Jacob Minah, sagte: „Wir respektieren selbstverständlich die ordnungsgemäße Arbeit der zuständigen Verwaltung, sehen aber erhebliche Diskrepanzen zwischen den Auswahlkriterien und der tatsächlichen Entscheidung.“
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte die Ausrichtung des Marathons in der Landeshauptstadt für den Herbst 2025 und 2026 weder an den langjährigen Veranstalter Gernot Weigl noch an die LG Stadtwerke München vergeben. Den Zuschlag nach eingehender Prüfung erhielt stattdessen die Laufstatt Event gGmbH mit ihrem Einrundenkonzept.
Das hat Weigl und die LG Stadtwerke München, die das Event auf zwei Runden austragen wollte, verärgert. „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass sowohl die Regeln für das Marathon-Verfahren als auch das Auswahlverfahren selbst für alle Beteiligten klar und nachvollziehbar sind“, sagte Minah. Die Munich Athletics GmbH, die vom Team um Minah gegründet wurde, ist weiter offen für eine außergerichtliche Einigung.
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