In der Woche ab Montag, 6. Juli 1925, appelliert die Fränkische Zeitung an alle Eltern, sich stets um „den Schutz der Jugend“ zu kümmern: „Nach den Vorschriften ist Jugendlichen unter 18 Jahren der Besuch von Lichtspieltheatern, ausgenommen ausdrücklich genehmigte Schüler- und Jugendvorstellungen, untersagt.“